Zahlungen an Rechteinhaber geistigen Eigentums in Rubel
Am 27. Mai 2022 wurde durch den Erlass des Präsidenten ein neues Verfahren für die Zahlungen für die Nutzung geistigen Eigentums von bestimmten Rechteinhabern eingeführt.
Zum Ukraine-Krieg und zur Arbeit des Ostinstituts
Prof. Dr. Andreas Steininger im Interview zum Ukraine-Krieg und zur Arbeit des Ostinstituts
Liste von Waren für Parallelimport festgelegt
Im Zusammenhang mit dem Verbot der Einfuhr einiger Waren nach Russland hat die Regierung der RF am 29.3.2022 die Anordnung Nr. 506 verabschiedet, die den Parallelimport bestimmter Waren aus „unfreundlichen Staaten“ legalisiert. Am 6.5.2022 hat das Industrie- und Handelsministerium die Liste der Waren veröffentlicht, deren Einfuhr nach Russland ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt wird.
Absichtserklärung zur Gründung einer Vereinigung der Verwaltungsrechtler
Absichtserklärung zur Gründung einer Vereinigung der Verwaltungsjuristen der zentralasiatischen Staaten, des Kaukasus, der Ukraine und der baltischen Staaten unter dem Dach des Ostinstitutes Wismar
Verwaltungsrechts- reformen in Zentralasien und Osteuropa
Am 27. und 28. April 2022 hat das Ostinstitut Wismar zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) in den Räumlichkeiten der Hochschule Wismar eine Konferenz zu dem Thema „Verwaltungsreformen in Zentralasien und Osteuropa“ durchgeführt
Verfahren zur Auszahlung von Dividenden an ausländische Gesellschafter russischer Unternehmen
Am 4. Mai 2022 unterzeichnete der russische Präsident eine Anordnung, die das Verfahren zur Ausschüttung von Gewinn in russischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Wirtschaftsgenossenschaften und Produktionskooperativen festlegt, wenn die Gesellschafter derartiger juristischer Personen „Personen ausländischer Staaten sind, die unfreundliche Handlungen begehen“
Gesetzentwurf über externe Verwaltung von ausländischen Unternehmen
Der Gesetzentwurf über die externe Verwaltung von Unternehmen mit ausländischen Beteiligungen, dessen Prüfung bereits Anfang März 2022 begonnen hat, wurde am 12. April 2022 zur weiteren Prüfung in die untere Kammer des russischen Parlaments eingebracht. Im Vergleich mit der ursprünglichen Fassung weist das aktuelle Dokument einige Unterschiede auf.
Physische Lieferung von Dokumenten nach Russland und elektronischer Dokumentendurchlauf
Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation haben mehrere Logistikunternehmen die physische Versendung von Dokumenten nach Russland eingestellt. Das erschwert die Geschäftsführung für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in Russland.
Parallelimport in Russland erlaubt
Die russische Regierung hat beschlossen, die Einfuhr von gefragten, im Ausland hergestellten Originalwaren ins Land ohne Zustimmung der Rechteinhaber zu erlauben und die Haftung für den so genannten Parallelimport aufzuheben.
Krisenkommunikation im Zuge der aktuellen Situation
In Russland ist eine Reihe neuer Gesetze in Kraft getreten, darunter insbesondere das Föderale Gesetz Nr. 32-FZ vom 4. März 2022 „Über Änderungen des Strafgesetzbuches der RF und Art. 31, 151 Strafprozessgesetzbuches der RF“, das zum einen Äußerungen über die Situation in der Ukraine zum Gegenstand hat und zum anderen den Rückzug von Unternehmen aus dem russischen Markt betrifft.
Sanktionsrechtliche Haftung der Müttergesellschaft für ihre russischen Töchter
Die Wertminderung des Rubels und die allgemeine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in Russland kann zur Verschlechterung der wirtschaftlichen Kennzahlen russischer Unternehmen (u.a. mit ausländischer Beteiligung) führen. In diesem Zusammenhang wird die Frage der Haftung der Müttergesellschaften für Schulden ihrer Töchtergesellschaften noch wichtiger.
Neue Einschränkungen: Abschluss von Rechtsgeschäften mit Ausländern und Abzug von Devisen
Ab dem 2. März 2022 wurde in Russland das Genehmigungsverfahren für den Abschluss von Rechtsgeschäften durch Ansässige mit ausländischen Personen sowie Einschränkungen für die Verbringung von Devisen-Barmitteln eingeführt.
Pflicht für russische Exporteure zum Devisen-Verkauf
Am 28.2.2022 hat Präsident Putin Erlass Nr. 79 „Über die „Anwendung von wirtschaftlichen Sondermaßnahmen wegen der unfreundlichen Handlungen der USA und der sich ihnen angeschlossenen ausländischen Staaten und internationalen Organisationen“ unterzeichnet, mit dem u.a. auf Grundlage des Fremdwährungsgesetzes festgelegt wurde, dass russische Unternehmen 80% ihrer Devisen-Erlöse in Rubel konvertieren müssen.