Krisenkommunikation im Zuge der aktuellen Situation

Politik Recht Russland

Rödl & Partner, Russland

In Russland ist eine Reihe neuer Gesetze in Kraft getreten, darunter insbesondere das Föderale Gesetz Nr. 32-FZ vom 4. März 2022 „Über Änderungen des Strafgesetzbuches der RF und Art. 31, 151 Strafprozessgesetzbuches der RF“, das zum einen Äußerungen über die Situation in der Ukraine zum Gegenstand hat und zum anderen den Rückzug von Unternehmen aus dem russischen Markt betrifft.

Das Gesetz Nr. 32-FZ vom 4. März 2022 umfasst die öffentliche Verbreitung wissentlich „falscher“ Informationen über den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation. Im Sinne des Gesetzes gilt als eine Verbreitung von „unwahren“ Informationen alles, was inhaltlich und im genauen Wortlaut nicht mit den offiziellen Meldungen der russischen Behörden übereinstimmt.

Die Strafmaßnahmen des Gesetzes betreffen auch ausländische Staatsbürger, sogar für Taten, welche außerhalb der Russischen Föderation begangen wurden. Das aktuelle Geschäftsklima birgt daher für alle Unternehmen neue Risiken in Bezug auf die interne und externe Unternehmenskommunikation. In diesem Zusammenhang ist einiges zu beachten:

Von den Neuerungen sind alle Arten von Publikationen betroffen, seien es Artikel oder Pressemitteilungen. Dazu zählt auch die interne mediale Kommunikation unter Mitarbeitern von Unternehmen. Das gilt insbesondere für den E-Mail-Verkehr, Telefonate und Video-Konferenzen.

Wörter, wie: „Krieg“ „Invasion“ „Angriff“ „Kriegserklärung“ sollte man z.B. vermeiden.

Forderungen nach "Verhängung wirtschaftlicher und politischer Maßnahmen (Sanktionen) gegen die Russische Föderation, russische Bürger oder russische juristische Personen" sind auch strafbar.

Im Falle der Beendigung/Unterbrechung des Betriebs sollten Hinweise auf einen absichtlichen Austritt daher vermieden werden, ebenso wie die Angabe von Sanktionen als Grund für den Betriebsschluss.

Für die Nichteinhaltung der Anforderungen des Gesetzes, z.B. für falsche Formulierungen und ein rechtswidriger Kontext sind erhebliche Geldstrafen, gemeinnützige Arbeit, Zwangsarbeit oder Freiheitsstrafe vorgesehen, wobei bei schwerwiegender Folgen Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren möglich ist.

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