Das Ende des "Rundstempels"

Recht Russland

Das Ministerium für die wirtschaftliche Entwicklung hat einen weiteren Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Registrierungsverfahrens von russischen Gesellschaften mit beschränkten Haftung und Aktiengesellschaften vorbereitet. Gemäß diesem Entwurf soll der so genannte "Rundstempel" der neugegründeten Gesellschaft nicht mehr die Voraussetzung für die staatliche Registrierung sein. Hiermit sollen die verwaltungsmäßigen Hürden für die Gründung von russischen GmbHs bzw. OOO verringert werden, was vor allem den Marktzugang für ausländische Investoren erleichtern soll.

Unklar ist noch, ob auch die alltägliche Tätigkeit eriner GmbH ohne Rundstempel möglich sein wird. Nach dem gültigen Recht ist der Rundstempel z. B. noch für die Kontoeröffnung, den Schriftverkehr mit den Steuerbehörden immer noch erforderlich.

Somit wird auch diese Erleichterung nicht konsequent umgesetzt.

Über die anderen Vorschläge zur Änderung vom GmbH-Recht lesen Sie hier.

Fotoquelle: www.magcity74.ru

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