Gesetzentwürfe zur Änderung des GmbH-Rechts

Recht Russland

Anfang Februar 2014 hat die Regierung zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Zivilgesetzbuches und des Gesetzes "Über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung" in die Duma eingebracht, die u.a. die Beschleunigung und die Vereinfachung von Unternehmensgründungen vorsehen.

Gemäß dem ersten Entwurf sollen die Einzahlungen des Stammkapitals sowie die Eröffnung eines vorläufigen Sparkontos nicht mehr alleinige Vorausetzung für die staatliche Registrierung sein. Vielmehr soll die vollständige Einzahlung des Stammkapitals innerhalb von zwei Monaten nach der Registrierung erfolgen. Nach dem derzeit gültigen GmbH-Recht ist eine Hälfte des Stammkapitals bereits vor der Registrierung und der Rest innerhalb von einem Jahr danach zu bezahlen.

Ferner soll nach dem zweiten Entwurf des Gesetzes der Reingewinn, d.h. Ergebnis vor Steuern und Abgaben, ausgeschüttet werden dürfen. Die Ausschüttung des Reingewinns soll die Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage  der Gesellschaft reduzieren. Die derzeit gültige Regelung bzgl. der Bemessungsgrundlage gemäß § 270 Punkt 1 Steuergesetzbuches  soll nicht mehr greifen, da sie nur den Fall der Gewinnausschüttung nach der Zahlung von Steuern regelt.

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