Zusätzliche Garantien der Unabhängigkeit für Rechtsanwälte in Russland

Recht Russland

Am 17.4.2017 hat Präsident Putin des Föderale Gesetz Nr. 73-FZ über die Eintragung von Änderungen in den Strafprozesskodex der RF unterzeichnet, wonach den Verteidigern zusätzliche Garantien der Unabhängigkeit im Strafverfahren gewährt wurden.

Gemäß den Änderungen werden Rechtsanwälte nicht mehr nach Ermessen der Ermittler oder Staatsanwälte zur Teilnahme am Strafverfahren als Verteidiger zugelassen. Die entsprechende Norm in der alten Fassung konnte so ausgelegt werden, dass die Behörden darüber entscheiden könnten, was oft zur Beschränkung der Teilnahme der Rechtsanwälte am Verfahren führte. Die Rechtsanwälte treten nun auf Grundlage des Mandats unabhängig von den Entscheidungen der Behörden auf.

Bei der Bestellung eines (Pflicht)Verteidigers müssen Ermittler und Richter die durch die Rechtsanwaltskammer bestimmte Teilnahmeordnung der Rechtsanwälte im Strafverfahren berücksichtigen. Dadurch soll vermieden werden, dass durch die Ermittlungsbehörden „bequemen“ Verteidiger entgegen dem Interesse des Beschuldigten bestellt werden.

Es sind auch Besonderheiten der Durchführung von Durchsuchungen, Beschlagnahmen bei Rechtsanwälten geregelt worden. So können z.B. Durchsuchungen in den Wohn- oder Büroräumen eines Rechtsanwalts nur nach der Einleitung des Strafverfahrens gegen diesen Rechtsanwalt aufgrund einer richterlichen Anordnung im Beisein eines Vertreters der örtlichen Rechtsanwaltskammer durchgeführt werden. In der gerichtlichen Anordnung müssen die gesuchten Gegenstände bzw. Dokumente genannt werden. Die Beschlagnahme anderer, nicht in der Anordnung genannten Gegenstände bzw. Dokumente ist nicht zulässig. Die Beschlagnahme der Mandantenakten sowie deren Fotografieren, Kopieren und eine anderweitige Fixierung sind verboten.

Fotoquelle: www.zko.sud.kz

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