Zur Verfassung der Ukraine

Osteuropa Politik Recht

Gemäß der  Vereinbarung der Opposition und dem Präsidenten vom 21.02.2014 in Verbindung mit einem Gesetz über 'die Wiederherstellung der Geltung einzelner Bestimmungen der Verfassung' soll seit diesem Tag die Verfassung in ihrer Fassung vom 8.1.2.2004 wieder in Kraft sein.

Auch wenn die Verfassungsänderung in ukrainischen Medien teilweise als vollendet dargestellt wird bestehen aus rechtlicher Sicht jedeoch erhebliche Bedenken. Weder wurde das seinerzeit gültige Verfahren zur Änderung der Verfassung eingehalten noch ist das Gesetz bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt offziell vom Präsidenten unterschrieben und verkündet worden.

Mit diesem Vorbehalt wird nachfolgend der Inhalt der geänderten Verfassung wiedergegeben.

Präsident

Gemäß Art. 102 der Verfassung ist der Präsident das Staatsoberhaupt und der Befehlshaber der Streitkräfte. Er wird in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl auf 5 Jahre gewählt. Wählbar ist jeder Staatsangehörige der Ukraine, der das 35. Lebensjahr vollendet hat, das Wahlrecht besitzt, mindestens seit 10 Jahren vor der Wahl in der Ukraine lebt und die ukrainische Sprache beherrscht. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

Gemäß Art. 106 der Verfassung hat der Präsident die folgenden Befugnisse:

- die völkerrechtliche Vertretung des Staates, Abschluss von Verträgen mit auswärtigen Staaten und Leitung der außenpolitischen Tätigkeit des Staates,

- die Entscheidung über die Durchführung eines Referendums,

- die Auflösung der Verhowna Rada  in den in der Verfassung vorgesehenen Fällen,

- Unterzeichnung der von der Rada beschlossenen Gesetze. Dabei steht em Präsidenten ein Vetorecht zu.

- die Aussetzung von verfassungswidrigen Entscheidungen der Regierung. Für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit muss das Verfassungsgericht eingeschaltet werden,

- Aufhebung von Entscheidungen der Regierung der Krim.

Auf Vorschlag des Präsidenten wird der Regierungschef von der Verhowna Rada gewählt. Die Kandidatur des Regierungschefs wird dem Präsidenten wiederum von der mehrheitsführenden Koalition vorgeschlagen.

Auf Vorschlag des Präsidenten werden Verteidigungsminister und Außenminister von der Rada ernannt. Bei der Auswahl dieser Kandidaturen ist der Präsident frei. Mit Zustimmung der Rada ernennt der Präsident den Generalstaatsanwalt. Die anderen Minister werden von der Rada auf Vorschlag des Regierungschefs ernannt.

Vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Präsidenten

Gemäß Art. 108 der Verfassung wird die Amtszeit des Präsidenten vorzeitig beendet im Falle eines Rücktritts, aus gesundheitlichen Gründen, im Züge eines Amtsenthebungsverfahren (impeachment) oder im Falle des Todes des Präsidenten.

Gemäß Art. 111 der Verfassung kann die Rada das Amtsenthebungsverfahren durchführen, falls der Präsident einen Hochverrat oder ein anderes Verbrechen begangen hat. Für die Initiierung dieses Verfahrens ist die Zustimmung der Mehrheit der Rada-Mitglieder erforderlich. Auf Antrag der Rada wird eine Untersuchungskommission gebildet. Nach der Prüfung der Untersuchungsergebnisse entscheidet die Rada mit der Mehrheit von 2/3 Mitglieder über die Erhebung der Anklage gegen den Präsidenten. Danach werden das Verfassungsgericht sowie das Oberste Gericht eingeschaltet. Das Verfassungsgericht prüft die Verfassungsmäßigkeit des Amtsenthebungsverfahrens. Das Oberste Gericht stellt fest, ob der Präsident eines Verbrechens schuldig ist. Erachten die Gerichte die Voraussetzungen für die Amtsenthebung als gegeben, kann die Rada mit der Mehrheit von 3/4 der Mitglieder den Präsidenten seines Amtes entheben. In diesem Fall werden gemäß Art. 112 die Befugnisse des Präsidenten durch den Vorsitzenden der Verhowna Rada wahrgenommen.

Regierung

Gemäß Art. 113 der Verfassung ist die Regierung das oberste Organ der Exekutive. Die Regierung trägt die Verantwortung vor dem Präsidenten und unterliegt der Aufsicht durch die Rada. Gemäß Art. 116 der Verfassung gewährleistet die Regierung die Ausführung der Finanz-, Investitions-, Sozial und Steuerpolitik. Durch die Regierung werden der Haushaltsplan sowie Programme der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Ukraine ausgearbeitet und ausgeführt. Die Regierung organisiert die außenwirtschaftliche Tätigkeit sowie das Zollgeschäft.  Die Regierung wird durch den Regierungschef nach einem von der Rada genehmigten Programm geleitet.

Referendum

Gemäß Art. 72 und 106 der Verfassung kann der Präsident ein nationales (gesamtukrainisches) Referendum über die Verfassungsänderung anordnen. Die Verhowna Rada kann gemäß Art. 72,73 und 85 der Verfassung ein nationales Referendum über die Änderung des Gebiets anordnen. Ferner wird gemäß Art. 72 der Verfassung ein nationales Referendum über verschiedene Fragen auf Verlangen von mindestens 3 Millionen Bürger der Ukraine angeordnet. Diese Bürger müssen mindestens 2/3 der Oblast der Ukraine vertreten - mindestens 100.000 Bürger aus jeder Oblast. Eine Entscheidung über die Änderung des Gebiets kann gemäß Art. 73 ausschließlich durch ein nationales Referendum getroffen werden. Die Republik Krim kann gemäß Art. 138 der Verfassung nur lokale Referenden anordnen.

 

Quelle: Gontshar Trechkratnoe pereuvelitshenie, Juriditsheskaja Praktika, http://pravo.ua/article.php?id=100108763

Fotoquelle: www.lenta-ua.net

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