Zum Gasvertrag zwischen Russland und der Ukraine

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Am 16.06.2014 hat Russland die Gaslieferungen in die Ukraine gestoppt. Nach Ablauf der Frist für die Begleichung von Schulden in Milliardenhöhe will der russische Energiekonzern nun noch gegen Vorkasse Gas in die Ukraine liefern. Die beiden Seiten streiten um den Gaspreis. Russland beruft sich auf den bestehenden Liefervertrag. Die Ukraine sieht den Preis nicht marktgerecht (Zu den Preisen für die Gaslieferungen in die anderen europäischen Staaten lesen Sie hier).

Was ist tatsächlich im Liefervertrag zwischen Russland und der Ukraine geregelt? Hierzu ein Auszug aus diesem Vertrag mit den wichtigen Punkten:

Der Vertrag zwischen Gazprom (Verkäufer) und Naftogaz (Käufer) über die Lieferungen von Naturgas wurde am 19.01.2009 durch den Gazpromchef Alexej Miller und den Naftogazchef Oleg Dubina unterzeichnet.

Abschnitt 2.1 des Vertrages: Der Verkäufer verpflichtet sich im Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2019 Naturgas in einer Menge von 40 Milliarden Kubikmeter im Jahr 2009 sowie 52 Milliarden Kubikmeter ab Jahr 2010 zu liefern. Der Käufer verpflichtet sich das Naturgas anzunehmen und zu bezahlen.

Abschnitt 2.2.3: Die vertragliche Jahresmenge von zu lieferndem Gas kann durch eine beiderseitige schriftliche Vereinbarung spätestens 6 Monate vor dem Anfang des entsprechenden Jahres maximal um 20 % geändert werden.

Abschnitt 2.2.5: Der Käufer ist verpflichtet, eine Mindestmenge von Naturgas anzunehmen und zu bezahlen bzw. zu bezahlen, falls das zur Abnahme vorbereitete Gas nicht abgenommen wurde. Die minimale Jahresmenge gleich 0,8 der vertraglichen Jahresmenge.

Abschnitt 3.10: Das gelieferte Gas ist für den Verbrauch in der Ukraine bestimmt. Der Käufer darf das Gas nicht ins Ausland verkaufen.

Abschnitt 4.1: Der Vertragspreis wird nach der Formel (Pn=Po (0,5xG/Go+0,5xM/Mo) x K) berechnet. ...Po gilt für den Grundpreis, der 450 $ pro 1.000 Kubikmeter beträgt.

Abschnitt 4.4: Wenn eine Vertragspartei erklärt, dass sich Umstände auf dem Energiemarkt im Vergleich mit den begründeten Erwartungen der Vertragsparteien bei Vertragsschluss erheblich geändert haben und der im Abschnitt 4.1 des Vertrages genannte Preis nicht das Niveau des Marktpreises wiederspiegelt, treten die Vertragsparteien in Verhandlungen zur Überprüfung des Preises ein.

Abschnitt 4.4.1: Die Überprüfungsanforderung ist in Schriftform begründet vorzulegen. Die Verhandlungen sind spätestens nach 20 Tagen einzutreten. Wenn keine Einigung innerhalb von 3 Monaten seit dem Verhandlungsbeginn erzielt wird, ist jede Vertragspartei berechtigt, gemäß Abschnitt 8 des Vertrages ein Schiedsgericht zur endgültigen Entscheidung anzurufen.

Abschnitt 4.5:  Der Vertragspreis enthält alle in Russland zu zahlenden Steuer (einschließlich MwSt).

Abschnitt 5.1:  Die Zahlung erfolgt monatlich durch die Überweisung von Geldmitteln auf das Konto des Verkäufers. Der Käufer zahlt 100 % des Kaufpreises der monatlichen Lieferung spätestens am 7. Tag des der Lieferung folgenden Monats.

Abschnitt 5.1.5: Wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtung gemäß Abschnitt 5.1. des Vertrages nicht und/oder nicht in gehöriger Weise erfüllt hat, beginnend im folgenden Liefermonat bis zum Ablauf der Vertragsfrist erfolgt die Zahlung entsprechend Abschnitt 5.8 des Vertrages.

Abschnitt 5.3: Falls der Käufer seinen Verpflichtungen (einschließlich Zahlungsverpflichtung gemäß Abschnitt 5.1 und 5.8) nicht bzw. nicht fristgerecht nachgeht, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen teilweise oder in vollem Umfang einzustellen, worüber er den Käufer schriftlich informiert.

Abschnitte 5.8, 5.8.1 und 5.8.2: Falls die im Abschnitt 5.1.5 genannten Bedingungen eingetreten sind, erfolgt die Zahlung in folgender Weise: Der Verkäufer stellt spätestens am 16. Tag des der Lieferung vorhergehenden Monats eine vorläufige Rechnung aus. Der Käufer zahlt 100 % des Kaufpreises der monatlichen Lieferung entsprechend dieser Rechnung spätestens am letzten Tag des der Lieferung vorhergehenden Monats.

Abschnitt 6.2: Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer Vertragsstrafe i.H.v. 0,3 % der verfristeten Zahlung für jeden Tag des Verzugs zu fordern.

Abschnitt 6.5: Im Falle der Unterlieferung von Gas in einer Menge von über 6 % der vertraglichen Monatsmenge zahlt der Verkäufer dem Käufer eine Vertragsstrafe i. H. v. 150 % des Kaufpreises der nicht gelieferten Menge, wenn die Unterlieferung in einem Zeitraum von April bis September erfolgt, bzw. 300 %, wenn die Unterlieferung in einem Zeitraum von Oktober bis März erfolgt.

Abschnitt 6.6: Im Falle der Nichtabnahme von Gas in einer Menge von über 6 % der vertraglichen Monatsmenge, zahlt der Käufer dem Verkäufer eine Vertragsstrafe i.H.v. 300 % des Kaufpreises des nicht abgenommenen Gases, wenn die Nichtabnahme in einem Zeitraum von April bis zu September erfolgt, bzw. 150 %, wenn die Nichtabnahme in einem Zeitraum von Oktober bis zu März erfolgt.

Abschnitte 8.1, 8.2 und 8.3: Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden durch Verhandlungen und Beratungen entschieden. Wenn die Vertragsparteien innerhalb von 30 Tagen nach dem Entstehen der Streitigkeit keine Einigung erzielen, wird die Streitigkeit durch Schiedsspruch nach Schiedsgerichtsordnung des Schiedsgerichts in Stockholm endgültig entschieden. Der Schiedsspruch ist nicht anfechtbar und für die beiden Vertragsparteien bindend.

Abschnitt 9.4: Auf diesem Vertrag findet ausschließlich schwedisches Recht Anwendung.

Abschnitt 9.8: Hiermit garantiert der Käufer, dass er zum Tag des Vertragsabschlusses alle Genehmigungen erhalten, die nach ukrainischem Recht für die Unterzeichnung, den Abschluss und die Ausführung dieses Vertrages erforderlich sind.  

 

Fotoquelle: www.dozor.kharkov.ua

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