Zulassungsverbot von ausländischen Maschinenbauerzeugnissen in Russland

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Mit Beschluss vom 31.1.2015 Nr. 84 hat die russische Regierung ihren Beschluss Nr. 656 vom 14.7.2014 geändert und die Liste von Maschinenbauerzeugnissen ausländischen Ursprungs, deren Beschaffung durch staatliche und kommunale Auftraggeber für staatliche und kommunale Zwecke verboten ist, erweitert.

In die Liste wurden zusätzlich aufgenommen: Busse, Schneeräummaschinen, Transportmittel für die Wartung von Öl- und Gasbohrungen, Transportmittel für die Beförderung von Geld und Wertladung, Transportmittel für die Beförderung von Personen, die sich in Haft befinden. Die gesamte Liste finden Sie hier.

Im Zusammenhang mit dem Eintritt Armeniens in die Eurasische Union sind aus der Liste die in Armenien hergestellten Maschinenbauerzeugnisse ausgenommen worden. Ausnahmen gelten auch für Erzeugnisse, die in Weißrussland und Kasachstan hergestellt wurden.

Seit dem 1.1.2015 ist außerdem das Verbot für bestimmte Erzeugnisse (u.a. Rettungswagen) aufgehoben, die durch Unternehmen im Rahmen der Industriemontagevereinbarungen (Lokalisierung der Produktion von Automobilen und Automobilkomponenten in Russland gegen die Senkung von Zolltarifen) hergestellt wurden.

Fotoquelle: www.udf.by

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