Zulassungsverbot von ausländischen Leichtindustriewaren in Russland

Recht Russland Wirtschaft

Mit Beschluss Nr. 791 vom 11.08.2014 hat die russische Regierung das Zulassungsverbot von Leichtindustriewaren ausländischen Ursprungs bei öffentlichen Ausschreibungen auf födereler Ebene mit Wirkung ab 1.09.2014 eingeführt.

Betroffen sind nicht nur Waren der Sanktionsstaaten (USA, EU-Staaten u.s.w.), sondern alle ausländischen Waren.

Verboten ist  die Beschaffung von Leichtindustriewaren ausländischen Ursprungs (Weißrussland und Kasachstan ausgenommen) durch staatliche Auftraggeber für staatliche Zwecke, wenn es sich nicht um Verteidigungsaufträge handelt. Vom Verbot sind Waren ausgeschlossen, die in Russland, Weißrussland und Kasachstan nicht hergestellt werden.

Als zusätzliche Anforderung für die Beschaffung von Leichtindustriewaren für föderale Zwecke, einschließlich Verteidigungsaufträge, gilt die Verwendung von Materialien oder Vorprodukten mit Ursprung in Russland, Weißrussland, Kasachstan bei der Warenherstellung. Die zusätzliche Anforderung gilt nicht für Waren, die in Russland, Weißrussland und Kasachstan nicht hergestellt werden.

Liste von Leichtindustriewaren ausländischen Ursprungs (Weißrussland und Kasachstan ausgenommen), deren Beschaffung für staatliche Zwecke (Verteidigungsaufträge ausgenommen) nicht erlaubt ist.

 

Fotoquelle: www.goszakupki.tatarstan.ru

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