Zulassungsverbot für ausländische Software in Russland

Recht Russland Wirtschaft

Mit Anordnung vom 16.11.2015 Nr. 1236 hat die russische Regierung das Zulassungsverbot von Software ausländischen Ursprungs bei öffentlichen Ausschreibungen für staatliche und kommunale Zwecke mit Wirkung ab 1.1.2016 eingeführt.

Fraglich ist allerdings, wie staatliche Behörden ohne Word, Excel oder Power Point auskommen sollen. Hierfür existieren Ausnahmen.

Vom Verbot sind nämlich alle Fälle ausgeschlossen, bei denen eine Software mit den erforderlichen funktionalen, technischen und (oder) anderen Leistungsparametern in Russland nicht vorhanden ist. Dafür wurde das Ministerium für Telekommunikation und Massenmedien Russlands beauftragt, ein einheitliches Register von Software russischen Ursprungs einzurichten und zu führen. Die Erforderlichkeit einer Software ausländischer Ursprungs wird außerdem gesondert begründet werden müssen.

Die Anordnung enthält ferner Regelungen der Führung des Registers und insbesondere Regelungen der Eintragung von Softwares ins Register.

Das Zulassungsverbot wurde im Rahmen der Realisierung des staatlichen Programms für Importersatz aus dem Jahr 2015 eingeführt.

Den Text der Regierungsanordnung in der russischen Sprache finden Sie hier.

Fotoquelle: www.miac.med.cap.ru

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