Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion beschlossen

Recht Russland

Mit Vertrag vom 11.4.2017 haben die Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (nachfolgend EAWU) den Zollkodex der EAWU beschlossen. Damit wird auf dem Territorium der Union (Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisien und Russland) die einheitliche Zollregulierung eingeführt und die Geltung des Zollkodex der Zollunion beendet.

Der neue Kodex tritt ab dem Datum der letzten schriftlichen Mitteilung über die Erfüllung der innerstaatlichen Prozeduren der Mitgliedsstaaten, jedoch nicht vor dem 1.7.2017 in Kraft.

Der Zollkodex der EAWU enthält 9 Abschnitte und 61 Kapitel, darunter Vorschriften bzgl. der Überführung von Waren über die Grenze der EAWU, Vorschriften über den Besitz, Nutzung und Verfügung über die Waren auf dem Zollterritorium der Wirtschaftsunion, Vorschriften über die Warenklassifizierung, Zollwertermittlung, Zahlung von Zollabgaben usw.

Anlagen zum Zollkodex enthalten u.a. Vorschriften, die die Zusammenarbeit der Zollbehörden der Mitgliedsstaaten bei der Erhebung der Zollgebühren und Steuern regeln, sowie die Liste der Informationen, die auf regulärer Basis ausgetauscht werden.

Unter den wichtigen Novellen sind die Übertragung einiger Zuständigkeiten auf die Eurasische Wirtschaftskommission, wie z.B. die Berechtigung der Kommission, Normen der zollfreien Wareneinfuhr für den persönlichen Gebrauch zu bestimmen, sowie die Vereinfachung des Zollverfahrens für Unternehmen, die Einführung der elektronischen Zolldeklarierung und der Regelung der verschobenen Zollwertermittlung, die Einführung des „Ein-Fenster-Mechanismus“, die Verkürzung der Fristen der Freigabe von Waren, die Erweiterung des Instituts der bevollmächtigten Wirtschaftsbeteiligten.

Der Zollkodex enthält allerdings auch einige Verweise auf die nationalen Regulierungen, sodass einige Zuständigkeiten auf der nationalen Ebene geblieben sind. So gilt auf Initiative Kasachstans weiterhin das Ansässigkeitsprinzip, wonach z.B. Ausfuhrzollerklärungen nur den Zollbehörden des eigenen Landes eingereicht werden können. Ursprünglich war die Abschaffung dieser Regelung geplant.

Fotoquelle: www.russianskz.info

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