Zivilrechtliche Grundsätze: Made in Belarus

Osteuropa Recht

Im Gegensatz zur deutschen Rechtsordnung ist es für Belarus typisch, die Grundsätze in einem extra dafür vorgesehenen Artikel des ZGB festzulegen, so z.B. in Art. 2 mit dem Titel "Grundprinzipien des Zivilrechts". Im Beitrag wird der belarussische Ansatz zur Diskussion dadurch gestellt, dass die jüngsten Gesetzesänderungen auf ihre Übereinstimmung mit den normativ festgelegten Grundprinzipien überprüft werden.

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Fotoquelle: www.belta.by

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