ZGB-Reform, Änderung des Urheberrechts

Recht Russland

Am 17.02.2014 hat die Duma in zweiter Lesung ein weiteres Gesetz zur Änderung des ersten, zweiten und vierten Teils des Zivilgesetzbuches beschlossen. Nach diesem Gesetz soll insbesondere das Verbot der unentgeltlichen Übertragung von ausschließlichen Rechte von einem auf win anderes Unternehmen gelockert werden. Das ZGB lässt nunmehr Ausnahmen zu. Das gleiche Verbot in Bezug auf Lizenzverträge wurde präzisiert. Es soll nur im Falle der Einräumung einer Lizenz gelten, die sich auf die ganze Welt erstreckt. Auch hier kann das ZGB Ausnahmen enthalten.

Mit dem Gesetz soll ferner eine verschuldensunabhängige Haftung der Unternehmer für Urheberrechtsverletzungen eingeführt werden. Dieser Unternehmer kann allerdings Schadensersatz von dem Schuldigen verlangen.

Bei der öffentlichen Darstellung audiovisueller Werke sollen neben dem Komponisten, der das Werk verfasst hat, auch die anderen Autoren des Werkes eine Vergütungsanspruch erhalten.

Das Gesetz präzisiert außerdem die Regelungen über die freie Nutzung der Werke durch öffentliche Bibliotheken sowie über die offenen Lizenzen für die Nutzung von literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werke.

Fotoquelle: www.pollings.ru

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