Zahlungen an Rechteinhaber geistigen Eigentums in Rubel
Ilya Lokhanin, Rödl & Partner, Russland
Am 27. Mai 2022 wurde durch den Erlass des Präsidenten ein neues Verfahren für die Zahlungen für die Nutzung geistigen Eigentums von bestimmten Rechteinhabern eingeführt. Die Rede ist unter anderem von Personen, die eine Beziehung zu „unfreundlichen“ Ländern haben, die die Sanktionen gegen Russland öffentlich unterstützt haben, die die Nutzung ihres geistigen Eigentums in Russland aus nichtwirtschaftlichen Gründen nach dem 23. Februar 2022 verboten haben, die nach diesem Datum die geschäftliche Tätigkeit entgegen wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit eingestellt oder beendet haben usw. Der Erlass enthält jedoch eine Reihe von Ausnahmen.
Die Zahlungen an solche Rechteinhaber dürfen ausschließlich in Rubel auf Sonderkonten des Typs O getätigt werden, die bei den durch die Regierung bevollmächtigten Banken geöffnet werden. Die Regelung betrifft auch verspätete, durch den Schuldner bis zum 27. Mai nicht geleistete Zahlungen. Das Verfahren wird unabhängig von der Einwilligung des Rechtsinhabers angewendet.
Quelle: Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 322 vom 27.05.2022
Fotoquelle: www.egov.kz