Yukos-Urteile des internationalen Schiedsgerichts und des EuGMR

Recht Russland

Urteil des Ständigen Schiedsgerichtshofs

Am 29.07.2014 hat der Ständige Schiedsgerichtshof in Den Haag in dem seit 2005 laufenden Verfahren entschieden, dass Russland an die früheren Großaktionäre des Ölkonzerns Yukos Entschädigung i.H.v. 50 Mlrd. $ zahlen soll. Nach Ansicht der Richter hat Russland Yukos absichtlich zerschlagen, dessen Vermögen verstaatlicht und damit die Yukos-Gesellschafter faktisch enteignet. Das Hauptziel der Russischen Föderation sei es nicht gewesen, Steuern einzutreiben, sondern Yukos in den Bankrott zu treiben und sich seinen Besitz anzueignen. Die Angriffe gegen Yukos seien „politisch motiviert“ gewesen.

Grundlage des Schiedsspruchs ist der Vertrag über die Energie-Charta von 1994, der für den Fall der Enteignung einen Anspruch auf Entschädigung zu Marktpreisen enthält. Russland hatte diesen im Dezember 1994 zwar unterzeichnet, er ist aber nie ratifiziert worden. Allerdings misst der Vertrag der Unterzeichnung die Bedeutung einer Einverständniserklärung im Hinblick auf die vorläufige Anwendung des Vertrages zu, die nur bei Erklärung eines Widerspruchs nicht zur Geltung kommt. Russland hat diesen Widerspruch erst im August 2009 erklrärt.

Kläger in diesem Prozess waren die Besitzer der Group Menatep Limited (GML) mit Sitz auf Zypern und der Isle of Man, an die Chodorkowskij im Jahr 2005 seine Anteile an Yukos verkaufte. Die GML forderte zuerst eine Entschädigung i.H.v. 114 Mlrd. $.

Der zu zahlende Betrag i.H.v. 50 Mlrd. $ ergibt sich aus 70,5 % des Wertes von Yukos (Anteil von der GML). Dazu berechnen die Richter entgangenen Gewinn i.H.v. 52 Mlrd. $, die die GML in den Jahren von 2003 bis 2007 erwirtschaften können. Der Betrag wurde um 25 % gemindert, weil die Richter den Vorwurf der Steuerhinterziehung in geringem Umfang für gerechtfertigt ansahen.

Derzeit wird geprüft, ob Russland gegen diesen Schiedsspruch vor den ordentlichen niederländischen Gerichten Rechtsmittel einlegt. Eine Überprüfung ist hier aber nur im Hinblick auf grundlegende Fehler möglich. Zu einer erneuten Verhandlung wird es nicht kommen.    

Russland ist aufgerufen, sich zu der Frage zu erklären, ob es diese Summe bezahlt. Erkennt es den Schiedsspruch nicht an, kann es weltweit zu Vollstreckungsmaßnahmen gegen Vermögenswerte der Russischen Föderation auf der Grundlage der New Yorker Konvention kommen.        

 

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Im zweiten Verfahren hat am 31.07.2014 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den früheren Anteilseignern von Yukos Schadensersatz i.H.v. 1,86 Mlrd. Euro zugesprochen. Im Gericht wurden Fehler im russischen Steuerverfahren gegen Yukos geahndet.       

Klage gegen Russland hatte ein Londoner Rechtsanwalt von Yukos im April 2004 erhoben. Russland wurde wie im ersten Prozess eine unrechtmäßige Zwangsversteigerung zur eigenen Bereicherung vorgeworfen. Im Jahr 2011 hat der Gerichtshof mit Zwischenurteil das russische Steuerverfahren gegen Yukos als insgesamt rechtens angesehen. Die Steuerschulden von Yukos seien nach Meinung der Richter Ergebnis legitimer Verfahren der russischen Regierung gewesen, um der Steuerhinterziehung des Unternehmens entgegen zu treten. Vorwürfe der früheren Yukos-Aktionäre über einen politischen Hintergrund der Steuerverfahren wies der Gerichtshof zurück.

Die Richter sind jedoch zum Ergebnis gekommen, dass das Recht auf ein faires, öffentliches Verfahren innerhalb angemessener Frist verletzt wurde. Yukos sei nicht genügend Zeit zur Verfügung gestellt worden, ihre Stellungnahme bzgl. Steuerbescheide für das Jahr 2000 vorzubereiten. Ferner befand der Gerichtshof die von Yukos bezahlten Strafen entsprechend den Steuerbescheiden für 2000 und 2001 für unrechtmäßig. Denn Ansprüche des Staates auf die Steuerschuld wären verjährt.

Die Verjährung von Ansprüchen Steuerschulden wurde in Russland lange Zeit nicht einheitlich ausgelegt, so dass das Verfassungsgericht die Frage erläutern musste. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts kann sich nur der gutgläubige Steuerpflichtige auf Verjährung berufen. Gutgläubig ist derjenige Steuerpflichtige, der die Steuerprüfung nicht verhindert und erforderliche Unterlagen rechtzeitig vorlegt. Das war nicht der Fall bei Yukos.

Im Jahr 2011 wollte der EGMR über die Schadensersatzforderungen wegen dieser Rechtsverletzungen nicht entschieden, um eine mögliche Einigung zwischen Yukos und der russischen Regierung abzuwarten. Die Entscheidung darüber fiel am 31.07.2014.  

Rückblick: Die Geschichte des Yukos-Falls

Die Geschlossene Aktiengesellschaft Yukos wurde aufgrund des Dekrets von Präsident Elzin Nr. 1403 vom 17.11.1992 „über die Erhöhung der Effektivität der Ölbranche Russlands“ sowie des Beschlusses der russischen Regierung Nr. 354 vom j15.04.1993 gegründet. Die Regierung übergab Yukos mehrere Aktiva, darunter die Mehrheitsbeteiligung an Yuganskneftegas (Ölförderung), Kujbyschevnefteorgsintes (Ölbearbeitung) und 8 Ölvertriebsunternehmen. Zuerst war Yukos staatlich.

Im Dezember 1995 gingen 45 % der Aktien von Yukos an die Menatep Group von Michail Chodorkovskij im Rahmen der so genannten „Aktien für Kredite- Auktionen“ über. Die „Aktien für Kredite“ Auktionen sind Privatisierungsmechanismen in Russland, die im Jahr 1995 stattgefunden haben und infolge dessen staatliche Anteile an Großunternehmen an die Privatbanken übergegangen sind. Der Ablauf der Aktionen entsprach keinem geordneten, transparenten Verfahren. Nach dem Schema erhielt die Regierung Kredite von ausgewählten Privatbanken, die durch Anteile an Staatskonzernen zu Spottpreisen abgesichert wurden. Die Kreditierung erfolgte allerdings faktisch aus Staatsmitteln. Der Staat legte zuerst sein Geld in diese Banken. Die Banken gaben danach dem Staat Kredite aus diesem Geld. Nach dem Ende der 1-jährigen Kreditlaufzeit hat der Staat die Kredite nicht beglichen. Die zur Sicherung übergebenen Anteile an den Staatskonzernen gingen in das Vermögen der Banken über.

Die Menatep Group gewährte einen Kredit i.H.v. 159 Millionen $ und erhielt dafür als Pfand 45 % Aktien von Yukos. Unmittelbar vor der Auktion legte die Regierung ihr Geld i.H.v. 120 Millionen $ in diese Bank.

Im Dezember 1996 bot die Regierung weitere 33 % Aktien von Yukos zur Versteigerung mit einem Anfangswert von 160 Mio $ an. Die Auktion hat ein Unternehmen aus der Menatep Group gewonnen. Es zahlte 160,1 Mio $.

Fall Yukos

Im Rahmen der im Dezember 2003 durchgeführten Außenprüfung hat die Steuerbehörde festgestellt, dass Yukos im Jahr 2000 Steuerschulden i.H.v. insgesamt 79,6 Mlrd. Rub nicht bezahlt hat. Dazu kamen noch ca. 20 Mlrd. Rub an Säumniszuschlägen. (Zu diesem Zeitpunkt war Chodorkowskij bereits verhaftet).

Im April 2004 hat das Moskauer Arbitragegericht dem Antrag der Steuerbehörde stattgegeben und die Aktiva von Yukos gesperrt sowie die Zahlungspflicht von Yukos bestätigt.

Im September 2004 erließ die Steuerbehörde den zweiten Steuerbescheid über eine weitere Steuerschuld von Yukos i.H.v. 79,3 Mlrd. Rub. für das Jahr 2001.

Im November 2004 erließ die Steuerbehörde einen Steuerbescheid über die Steuerschuld der Tochter von Jukos, Yuganskneftegas, i.H.v. 193 Mlrd. Rub. Yuganskneftegas wurde durch die Behörde zur Versteigerung angeboten. Im Dezember 2004 wurde Yuganskneftegas für 9,5 Mlrd. $ versteigert. Der Käufer war eine unbekannte Firma „Baikalfinanzgroup“.

Im Januar 2005 hat die Steuerbehörde die andere Tochter von Yukos, Samaraneftegas, die Steuerhinterziehung i.H.v. 4,5 Mlrd. Rub vorgeworfen.

Im März 2005 verklagte Yuganskneftegas Yukos auf Schadensersatz i.H.v. 11 Mlrd. Rub.

Im Mai 2005 wurde Chodorkowskij wegen Steuerhinterziehung und Betrug zu 9 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Im März 2006 wurde auf Initiative der ausländischen Banken, Gläubiger von Yukos, das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Yukos eröffnet. Im August 2006 wurde Yukos für insolvent erklärt. Im November 2007 erfolgte der Eintrag ins Handelsregister über die Liquidation von Yukos.

Fotoquelle: www.vistanews.ru

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