Wohnungsbau: Aufsichtsvorschriften

Russland Wirtschaft

Aufsichtsvorschriften über gemeinschaftliche Wohnungsbauvorhaben wurden verschärft. Die zuständigen Behörden haben einmal im Jahr ordentliche und in bestimmten Fällen regelmäßig außerordentliche Kontrollen der Bauunternehmen durchzuführen, die gemeinschaftliche Wohnungsbauvorhaben mit Kapital der Bauherren realisieren. Dafür ist keine Erlaubnis des Staatsanwaltes erforderlich. Beim Abschluss jedes einzelnen Bauvertrages ist das Bauunternehmen ferner verpflichtet, eine Pflichtversicherung bzw. eine Bankgarantie in Höhe des aufgenommenen Fremdkapitals nachzuweisen.

Quelle Gesetz Nr. 414-FZ v. 30.12.2013

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