Wenn Russland aus der Parlamentarischen Versammlung des Europarates austritt...

Politik Russland

Am 10.04.2014 hat eine Plenarsitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg stattgefunden. Der Parlamentarischen Versammlung gehören 318 Abgeordneten aus den 47 Mitgliedsländern an, darunter 18 aus der Russischen Föderation. Die Parlamentarier haben in dieser Sitzung über den Antrag abgestimmt, Russland bis Ende des Jahres das Stimmrecht bzw. die andere wesentliche Mitgliedschaftsrechte zu entziehen.Unter anderem ist auch vorgeschlagen worden, Russland ganz aus dem Gremium auszuschließen.

Der Vorsitzende der russischen Delegation Alexej Puschkov erklärte, dass Russland bereit sei, selbst aus dem Gremium auszutreten, falls die Versammlung Sanktionen gegen die russische Delegation beschließe. Einige Politiker in Russland sind sogar der Ansicht, dass der Beitritt in den Europarat im Jahr 1996 ein Fehler gewesen sei. Eine Entscheidung steht allerdings von russischer Seite noch aus.

Alexej Puschkov hat zwar unterstrichen, dass Russland auch im Falle des Austritts seine Verpflichtungen, die mit der Mitgliedschaft im Europarat verbunden sind, erfüllen werde. Russische Menschenrechtler sind jedoch besorgt. Mit ihrem Resolutionen, Monitoring-Gruppen und Sonderberichterstattern wirkt die Parlamentarische Versammlung auf die Situation in Russland ein. Sie stellt einen wichtigen Hebel dar, um Russland zu beeinflussen. Hierbei spielt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine große Rolle im Hinblick auf einen wirksamen Einfluss auf Russland. Denn der Gerichtshof ist die letzte Hoffnung für Menschen, die vor russischen Gerichten kein Recht bekommen. Solange Russland noch Mitglied des Europarates ist, sind Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bindend. Mit Stand vom 31.03.2014 sind im Gerichtshof rund 14.000 Beschwerden gegen die Russische Föderation anhängig. Es sind 14 % aller Beschwerden, über die der Gerichtshof zu entscheiden hat.

Wenn Russland aus dem Europarat austreten würde, würden die Urteile des Gerichtshofs ihre Wirkung für Russland verlieren. Es ist im übrigen nicht zu vernachlässigen, dass Russland im Züge des Beitritts zum Europarat ein Moratorium auf die Anwendung der Todesstrafe eingeführt hat (entgegen der öffentlichen Meinung). Am wichtigsten ist jedoch, dass die Parlamentarische Versammlung eine ideale Plattform zum Dialog und Meinungsaustausch ist. Der Verlust dieser Möglichkeit wäre für die Zusammenarbeit und insbesondere für die Lösung der Ukraine-Krise kontraproduktiv.

Fotoquelle: www.Gazeta.ru

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