Vorschriften zur Durchführung von Stresstests für systemrelevante Organisationen

Recht Russland

von Marina Yankovskaya, OOO Rödl & Partner

Um die staatliche Unterstützung gemäß Erlass Nr. 651[1] der Regierung der Russischen Föderation zu erhalten, müssen systemrelevante Organisationen einen Stresstest zur Bewertung ihrer finanziellen Stabilität durchführen. Die entsprechenden Vorschriften zur Durchführung eines Stresstests wurden durch Anordnung Nr. 276 des Ministeriums der Russischen Föderation für Wirtschaftsentwicklung, die am 21. Mai 2020 in Kraft getreten ist, bestätigt.[2]

Das Ziel des Stresstests ist die Analyse der laufenden Geschäftstätigkeit eines Unternehmens und die Prognose deren Entwicklung im Falle der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation. In Abhängigkeit von den erhaltenen Ergebnissen wird darüber beschlossen, ob das Unternehmen zusätzliche staatliche Unterstützung benötigt, um seine Geschäftstätigkeit kontinuierlich fortzuführen.

Es ist daran zu erinnern, dass die folgenden Maßnahmen gemäß Erlass Nr. 651 der Regierung der Russischen Föderation als staatliche Unterstützung gelten:

1) Subventionen für die Erstattung von Kosten;

2) Stundung (Aufschub) der Zahlung von Steuern und Steuervorauszahlungen in Übereinstimmung mit Erlass Nr. 409 der Regierung der Russischen Föderation vom 2. April 2020;

3) Staatliche Garantien für Kredite und Anleihedarlehen.

Durchführung des Stresstests und Erstellung des Berichts

Systemrelevante Organisationen, die Anspruch auf Erhalt der Maßnahmen der staatlichen Unterstützung (einer oder mehrerer) haben, müssen einen Bericht erstellen. Das empfohlene Formblatt des Berichts ist in Anlage Nr. 1 zur Anordnung Nr. 276 des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung aufgeführt.

Der Bericht muss die Analyse der aktuellen Werte der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und die Prognose deren Änderung für sechs Monate enthalten.

Die Bewertung der laufenden Kennziffern und die Prognose deren Änderung werden in Bezug auf die systemrelevante Organisation selbst sowie in Bezug auf deren Unternehmensgruppe (falls vorhanden) nach der Summe aller Kennziffern erstellt.

Die folgenden Parameter sind auf Grundlage deren laufender Werte zu bewerten:

1) durchschnittliche Mitarbeiterzahl;

2) Gesamtertrag 2019;

3) Gewinn nach Steuern 2019;

4) liquide Aktiva, einschließlich Geldmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristiger Finanzeinlagen zum Ende des 1. Quartals 2020.

Die laufenden Werte werden auf Grundlage der Angaben des Abschlusses für die entsprechende Periode bestimmt; falls kein Abschluss vorliegt, werden zu diesem Zweck die Summen- und Saldenlisten verwendet. Die Angaben bezüglich der Mitarbeiterzahl werden auf Grundlage der bei der Steuerbehörde gemäß Abs. 6, Punkt 3, Artikel 80 Steuergesetzbuch der Russischen Föderation einzureichenden Informationen bestimmt.

Die Prognose der Änderung der Werte wird auf Grundlage der folgenden Parameter erstellt:

1) Gesamtertrag;

2) Lohn- und Gehaltskosten und obligatorische Zahlungen an staatliche außerbudgetäre Fonds;

3) Auszahlung der Zinsen aus Darlehens- und Kreditverträgen sowie Zahlungen zur Rückzahlung von Krediten und Darlehen;

4) Zahlungen für Versorgungsleistungen und Stromversorgung;

5) Zahlungen aus Leasing- und Mietverträgen;

6) Kosten für die Instandhaltung und Wartung von Sachanlagen;

7) Kosten für den Erwerb von Rohstoffen und Materialien für Produktion, Verpackungsmaterialien usw.

8) Versicherung-, Steuerzahlungen und sonstige obligatorische Zahlungen.

Bei der Erstellung der Prognose verwendet die systemrelevante Organisation die Szenarien zur Bewertung der Stabilität, die zukünftige makroökonomische Kennziffern sowie branchenspezifische Werte (falls vorhanden) enthalten. Die Szenarien zur Bewertung der Stabilität werden durch das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung erstellt und durch die branchenübergreifende Kommission[3] bestätigt, und die branchenspezifischen Werte werden durch die Branchenorgane vorgeschlagen. Die Szenarien der Bewertung der Stabilität sowie die branchenspezifischen Werte werden im geschlossenen Teil der offiziellen Webseite des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung veröffentlicht, der Zugang dazu wird allen systemrelevanten Organisationen gewährt.

Die Prognose wird auf Grundlage des Finanzierungsmodells erstellt, das in der systemrelevanten Organisation und deren Unternehmensgruppe verwendet wird.

Nach der Bewertung und Erstellung der Prognose zieht die Organisation eine Schlussfolgerung über die jeweilige Risikokategorie (sehr hoch, hoch, mäßig oder gering), und zwar unter Verwendung der Kriterien, die im Punkt 7 der Anordnung Nr. 276 des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung aufgeführt sind.

Prüfung des Berichts durch das Branchenorgan

Im Anschluss übersendet die Organisation den Bericht an das Branchenorgan. Dem Bericht ist das Finanzierungsmodell beizufügen, das die Berechnung der prognostizierten Änderungen der Bewertungsparameter, die Liste der Bedingungen und Werte der Bewertungsparameter, die bei der Berechnung verwendet wurden, die Begründung der Zweckmäßigkeit ihrer Verwendung bei der genannten Berechnung sowie die Beschreibung des Verfahrens zur Verwendung der zukünftigen makroökonomischen Kennziffern bei der genannten Berechnung enthält.

Die systemrelevante Organisation kann vorschlagen, den Bericht zur Überprüfung der Risikokategorie an ein Kreditinstitut zu übersenden. Ein solches Kreditinstitut muss zum 1. März 2020 ein Kreditrating von mindestens „AA-(RU)“ auf der nationalen Rating-Skala für die Russische Föderation und/oder ein Kreditrating von mindestens „ruAA-“ aufweisen.

Auf Grundlage der von den Organisationen erhaltenen Berichte erstellt das Branchenorgan einen zusammengefassten Bericht und legt ihn der branchenübergreifenden Kommission zur Prüfung vor.

Prüfung des Berichts durch die branchenübergreifende Kommission

Der zusammengefasste Bericht sowie beigefügte Berichte und sonstige Dokumente werden durch den Stab der branchenübergreifenden Kommission innerhalb von fünf Kalendertagen geprüft.

Im Anschluss werden die Berichte zur Prüfung auf einer Sitzung der branchenübergreifenden Kommission weitergeleitet.

Die branchenübergreifende Kommission bestätigt die im Bericht der systemrelevanten Organisation aufgeführte Risikokategorie bzw. eine andere Kategorie auf Grundlage eines begründeten Beschlusses.

Wenn die systemrelevante Organisation der Kategorie „hohes Risiko“ oder „sehr hohes Risiko“ zugeordnet wird, stellt dies eine Grundlage für die Durchführung der Analyse der Geschäftstätigkeit dieser Organisation und deren Unternehmensgruppe (falls vorhanden) dar. Das Verfahren zur Durchführung dieser Analyse wird durch die Anordnung Nr. 278[4] des Ministeriums der Wirtschaftsentwicklung vom 13. Mai 2020 festgelegt, die am 31. Mai 2020 in Kraft tritt.

Die ersten zusammengefassten Berichte sind bis zum 27. Mai an die branchenübergreifende Kommission zu übersenden. Die erste Sitzung der branchenübergreifenden Kommission ist für 29. Mai 2020 angesetzt. Danach werden die Sitzungen regelmäßig durchgeführt.

Der nächste Stichtag für die Vorlage der zusammengefassten Berichte durch die Branchenorgane ist der 10. Juni 2020. Außerdem hat das Ministerium der Russischen Föderation für Wirtschaftsentwicklung Szenarien der Bewertung der Stabilität entwickelt, die für die Prognose der Änderung der Werte erforderlich sind, und auf seiner Webseite veröffentlicht. Um Erläuterungen und Zugang zu diesen Informationen zu erhalten, können sich die systemrelevanten Organisationen an die Branchenorgane wenden[5].

 

[1] Erlass Nr. 651 der Regierung der Russischen Föderation „Über Maßnahmen zur Unterstützung systemrelevanter Organisationen“ vom 10. Mai 2020.

[2] Anordnung Nr. 276 des Ministeriums der Russischen Föderation für Wirtschaftsentwicklung „Über die Bestätigung des Verfahrens zur Bewertung der finanziellen Stabilität (des Stresstests) von systemrelevanten Organisationen der russischen Wirtschaft, die Anspruch auf Erhalt der Maßnahmen der staatlichen Unterstützung im Jahre 2020 haben“ vom 13. Mai 2020.

[3] Branchenübergreifende Kommission zur Kontrolle des finanziellen und wirtschaftlichen Zustands der Organisationen, die in der Liste der systemrelevanten Organisationen aufgeführt sind.

[4] Anordnung Nr. 278 des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung „Über die Bestätigung des Verfahrens zur Durchführung der Analyse der Geschäftstätigkeit einer systemrelevanten Organisation der russischen Wirtschaft, die Anspruch auf Erhalt der staatlichen Unterstützung im Jahre 2020 hat (einschließlich der Analyse der Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe, zu der die systemrelevante Organisation gehört (falls vorhanden), welche für die Bestimmung des Umfangs und der Fristen der Gewährung der staatlichen Unterstützung gemäß den Vorschriften zur Auswahl der Organisationen erforderlich ist, die in den Branchenverzeichnissen der systemrelevanten Organisationen aufgeführt sind, die Anspruch auf Erhalt der staatlichen Unterstützung im Jahre 2020 haben, , bestätigt durch Erlass Nr. 651 „Über Maßnahmen zur Unterstützung systemrelevanter Organisationen vom 10. Mai 2020““ vom 13. Mai 2020.

[5]https://www.economy.gov.ru/material/news/

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