VO über spezielle Investitionskontrakte
In dem Gesetz 'über die Industriepolitik' vom 31.12.2014 war das Verfahren zur staatlichen Industrieförderung niedergelegt worden. Es dient sowohl dem Ziel der Beschäftigungspolitik als auch der Modernisierung der Industrie und der Förderung der Hochtechnologie. Wesentliches Element der Industriepolitik sind spezielle Investitionskontrakte (Art. 16 G Industriepolitik), Hierbei verpflichtet sich ein 'Investor', Maßnahmen zur Modernisierung durchzuführen und erhält dafür im Gegenzug von der Föderation oder dem Subjekt 'stimulierende Maßnahmen'. Zu diesen gehören u.a. finanzielle Förderung, Bereitstellung von Grundstücken und Unterstützung beim Export. Eine herausgehobene Bedeutung kommt dabei 'Industrieparks' 'und 'Unternehmensclustern' zu.
Mit der Verordnung Nr. 708‚ über spezielle Investitionskontrakte für besondere Industriezweige' vom 16.7.2015 hat Regierung nunmehr die für die Umsetzung des Gesetzes notwendigen Musterverträge erlassen.
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