Vertretung Russlands vor internationalen Gerichten

Recht Russland

Der Föderationsrat der Russischen Föderation hat ein Paket von Präsidialgesetzen gebilligt, das der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation das Recht gibt, Russland vor internationalen Gerichten, einschließlich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, zu vertreten. Unter anderem wird die Generalstaatsanwaltschaft in der Lage sein, im Namen Russlands Klagen gegen andere Länder beim Straßburger Gerichtshof einzureichen und als dritte Partei bei Klagen gegen andere europäische Länder beim EGMR aufzutreten.

Es wird eine Spezialabteilung innerhalb der Generalstaatsanwaltschaft geschaffen, um die neuen Funktionen zu implementieren. Es wird im Föderationsrat erwartet, dass die Maßnahme Russland ermöglicht, die Souveränität des Landes effektiver zu schützen.

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