Vermögen ausländischer Staaten in Russland noch sicher?
Es ist eine Retourkutsche auf das Urteil des Schiedsgerichts in Den Haag, die aufschrecken lässt: Am 3.11.2015 hat der russische Präsident Wladimir Putin das Gesetz „über die Jurisdiktionsimmunitäten ausländischer Staaten und Vermögens ausländischer Staaten in der Russischen Föderation" unterzeichnet, das Gegenmaßnahmen für den Fall einer rechtswidrigen Beschlagnahme von russischem Vermögen im Ausland vorsieht.
Durch das Gesetz werden rechtliche Bestimmungen der so genannten Jurisdiktionsimmunität ausländischen Staates und ihres Vermögens in dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation festgelegt. Unter der Jurisdiktionsimmunität versteht man gemäß Art. 2 des Gesetzes, das Vermögen ausländischer Staaten gegen Klageerhebung, Maßnahmen zur Sicherung der Vollstreckung sowie gegen Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen immun sind und nicht beschlagnahmt werden können.
Grundsätzlich sind die Vermögen ausländischer Staaten in anderen Staaten nicht justiziabel und im Hinblick auf Vollstreckungsmaßnahmenu tabu.
Das neue russische Gesetz erlaubt jedoch, die Jurisdiktionsimmunität eines fremden Staates in Russland auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu beschränken, d.h. wenn Russland und seinem Vermögen im Ausland eine beschränkte Immunität gewährleistet wird.
Außerdem wird der ausländischer Staat, der eine Klage bei einem russischem Gericht eingereicht oder sich auf ein Verfahren im russischen Gericht eingelassen oder eine andere Maßnahmen im Gerichtsverfahren ergriffen hat, als ein Staat anerkannt, der auf seine Gerichtsimmunität verzichtet hat. Der Verzicht bzgl. einer bestimmten Streitigkeit ist nicht zurückzuziehen. Er gilt für alle Stufen des Gerichtsverfahrens.
Die Bestimmungen des Gesetzes finden Anwendung, wenn Russland und der ausländische Staat keine andere Vereinbarung bezüglich der Immunität getroffen haben.
Das Gesetz tritt am 1.1.2016 in Kraft.
Der Gesetzentwurf wurde vom russischen Justizministerium ausgearbeitet, nachdem im Sommer 2015 die Behörden von Frankreich und Belgien auf Klage ehemaliger Aktienbesitzer des bankrottgegangenen Ölkonzerns Yukos russisches Staatsvermögen mit Arrest belegt hatten. Damit folgten sie einem Urteil des Schiedsgerichts in Den Haag vom 18.7.2014, mit dem Russland auf Klage der ehemaligen Yukos-Aktienbesitzer verpflichtet wurde, ihnen Entschädigungen in Höhe von insgesamt 50 Milliarden US-Dollar zu zahlen.
Allerdings bezieht sich das Gesetz zurzeit nur auf staatliche Vermögen innerhalb der russischen Föderation und nicht auf Vermögen ausländischer Unternehmen, deren Vermögen nach dem Auslands-Investitionsschutzgesetz und dem Investitionsschutzabkommen von 1989 vor dem Zugriff geschützt sind.
Den Text des Gesetzes in russischer Sprache finden Sie hier.
Fotoquelle: www.vistanews.ru