Verfahren zur Auszahlung von Dividenden an ausländische Gesellschafter russischer Unternehmen

Maria Kirilova, Rödl & Partner, Russland

Am 4. Mai 2022 unterzeichnete der russische Präsident eine Anordnung, die das Verfahren zur Ausschüttung von Gewinn in russischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Wirtschaftsgenossenschaften und Produktionskooperativen festlegt, wenn die Gesellschafter derartiger juristischer Personen „Personen ausländischer Staaten sind, die unfreundliche Handlungen begehen“ (Anordnung des Präsidenten der RF Nr. 81 vom 1. März 2022 „Über zusätzliche vorübergehende ökonomische Maßnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Russischen Föderation“). Es geht um folgende Kategorien:

  • Bürger von Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben;
  • Juristische Personen, deren Ort der Registrierung oder vorwiegenden Tätigkeitsausübung oder vorwiegenden Gewinnerzielung solche Staaten sind;
  • Jegliche von diesen kontrollierten Personen, unabhängig vom Ort der vorwiegenden Tätigkeitsausübung oder Registrierung (außer Fällen der Registrierung in Russland).

In der Liste der ausländischen Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen, sind derzeit 48 Staaten aufgeführt, darunter alle EU-Mitgliedsstaaten (Verfügung der Regierung der RF Nr. 430-r vom 5. März 2022 „Über die Bestätigung des Verzeichnisses der ausländischen Staaten und Territorien, die in Bezug auf die Russische Föderation, russische juristische und natürliche Personen unfreundliche Handlungen begehen“).

Die Ausschüttung von Gewinn erfolgt für diese Personen in Übereinstimmung mit dem Verfahren, das für die Gläubiger unfreundlicher Staaten aus Darlehens- und Kreditverträgen festgelegt ist (Anordnung des Präsidenten der RF Nr. 95 vom 5. März 2022 „Über das vorübergehende Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber ausländischen Gläubigern“): wenn die Höhe der auszuschüttenden Dividenden im Verlauf eines Monats 10 Mio. RUB (oder deren Gegenwert in Devisen) übersteigt, müssen die Auszahlungen in Landeswährung auf ein spezielles Bankkonto vom Typ „C“ erfolgen, das für den Ausländer bei einer russischen Bank eröffnet wurde. Generell können die Geldmittel auf solchen Konten zur Entrichtung von Steuern und anderen obligatorischen Zahlungen verwendet werden, Überweisungen auf Verrechnungskonten von Nichtansässigen erfolgen in Rubel, falls eine Genehmigung des Finanzministeriums oder der Zentralbank vorliegt. Diese Behörden können auch ein anderes Verfahren zum Erhalt des Gewinns für ausländische Gesellschafter russischer Unternehmen festlegen oder Genehmigungen zur Ausschüttung von Dividenden ohne Einhaltung des in der Anordnung aufgeführten Verfahrens erteilen.

Außerdem legt das Dokument eine Reihe von Fällen fest, in denen zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und Transaktionen keine Genehmigung der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen erforderlich ist. Dies betrifft eine Reihe von Rechtsgeschäften mit Immobilien, deren Parteien Bürger aus „unfreundlichen Staaten“ sind, außerdem Parteien von Anteilsbauvorhaben, sowie Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien und Anteilen an russischen Unternehmen durch Ansässige „unfreundlicher Staaten“, wenn im Ergebnis die direkte oder indirekte Kontrolle der oben genannten Personen über das Unternehmen 25 Prozent nicht übersteigt. Es wird daran erinnert, dass bislang eine Genehmigung für jegliche Rechtsgeschäfte mit Aktien erforderlich war, wenn deren Parteien Ausländer aus „unfreundlichen Staaten“ waren, für Rechtsgeschäfte mit Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung galten keinerlei Einschränkungen. Nun muss zum Beispiel beim Erwerb von großen Anteilspaketen an russischen Unternehmen von ausländischen Personen (auch bei einem Management Buyout) ebenfalls eine Genehmigung der Regierungskommission eingeholt werden.

Diese Anordnung ist bereits in Kraft getreten, weitere Erläuterungen zu deren Anwendung werden durch die russische Zentralbank abgegeben.

Quelle: Anordnung Nr. 254 vom 4.5.2022

Fotoquelle: www.uralinform.ru

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