Usbekistan: Entwicklungen unter dem neuen Präsidenten

Kaukasus & Zentralasien Politik Recht Wirtschaft

Usbekistan ist ein Land mit knapp 30 Millionen Einwohnern, das sich weitgehend unterhalb des Radars westlicher Politiker und Investoren bewegt. Dabei lassen sich mit dem Amtsantritt des neuen Präsidenten Hoffnungen verbinden, die einen Blick auf die letzten Ereignisse rechtfertigen.    

Nachdem der langjährige Präsident Islam Karimov am 2.9.2016 gestorben war, hatte Ministerpräsident Schawkat Mirsijojew das Amt des Präsident zunächst provisorisch übernommen und war am14.12.2016 aufgrund der Wahl vom 4.12.2016 als neuer Präsident eingesetzt worden.

Mit dem Amtsantritt des neuen Präsident verbinden sich Hoffnungen auf neuen Schwung bei der Reform der Wirtschaft des Landes, das bisher einen eher isolationistisch-dirigistischen Kurs verfolgt hat. Zentrales Dokument ist dabei die mit dem Ukas Nr. 4947 vom 7.Februar 2017    verabschiedete Handlungsstrategie zur weiteren Entwicklung der Republik Usbekistan. Mit diesem Ukaz werde fünf prioritäre Entwicklungsrichtungen für die Jahre 2017 bis 2021 festgelegt.

  • Weiterentwicklung von Staat und Gesellschaft,
  • Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit und Reform des Justizsystems,
  • Entwicklung und Liberalisierung der Wirtschaft,
  • Entwicklung des  Sozialsektors und
  • Gewährleistung der Sicherheit, der interethnischen Harmonie und der religiösen Toleranz in der Gesellschaft, die Umsetzung einer ausgewogenen, gegenseitig vorteilhaften  und konstruktiven Außenpotitik.          

Vor dem Hintergrund dieser Strategie sind bereits erste Maßnahmen ergriffen worden.

Im Bereich der Wirtschaft erging noch während der Zeit der provisorischen Amtsführung am 5.10.2016 der Ukas Nr. 4848 über Maßnahmen zur Gewährleistung der beschleunigte Entwicklung unternehmerischer Tätigkeit , durch den verschiedene Arbeitsaufträge an Behörden erteilt wurden mit dem Ziel der Entwicklung kleinerund mittlerer Unternehmen. Konkret werden in diesem Ukas bereits das Verbot außerplanmäßiger staatlicher Kontrollen, Fortbestandsklauseln für die Besteuerung ausländischer Unternehmer und die Erleichterung von Exporten vorgesehen. Fortgesetzt wurde diese Entwicklung durch Ukas Nr. 4933 vom 17.1.2017, der die Befugnis zur Privatisierung staatlichen Vermögens von lokaler Bedeutung auf  die unteren Verwaltungsebene übertragen hat (Chokimiyate). Mit einem weiteren Ukas Nr. 5022 vom 20.4.2017 wird das Problem zahlungsunfähiger Betriebe in Angriff genommen. Diese waren in Folge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen häufig im Eigentum von (ebenfalls dem Staat gehörenden) Banken gelandet. Mit dem genannten Ukas wird nunmehr ein Programm aufgelegt, dass auf die Privatisierung dieser Objekte abzielt bzw. in einigen, ausdrücklich genannten Fällen auf eine Sanierung.

Die Reform der Justiz wurde mit Ukas Nr. 4850 vom 21.10.2016 in die Wege geleitet, der einen entsprechenden Katalog in erster Linie gesetzgeberischer Maßnahmen enthält, mit deren Ausarbeitung verschiedene Behörden beauftragt werden.  Erste Umsetzungsschritte erfolgten mit dem Ukas Nr. 4966 vom 21.2.2017. Dieser hat zum einen den Umbau der Gerichtsorganisation zum Inhalt und zum anderen die Stärkung der Selbstverwaltung. Der Umbau der Gerichte erfolgt durch die Integrationen der Arbitragegerichte in die allgemeine Gerichtsstruktur als spezialisierte Gerichte für wirtschaftliche Streitigkeiten und die Schaffung eines einheitlichen Obersten Gerichts.  Gleichzeitig werden Verwaltungsgerichte geschaffen, die über Ordnungswidrigkeiten hinaus auch für die Entscheidung öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten zuständig sind, und die Zahl der Militärgerichte gekürzt. Darüber hinaus werden der Justiz mehr Mittel zur Verfügung gestellt und ein Oberster Justizrat als Selbstverwaltungsorgan geschaffen.

Zu den weiteren Feldern, auf denen erste Reformschritte zu verzeichnen sind, gehören u.a. die Organisation der öffentlichen Verwaltung, die Außen- und die Energiepolitik.

Einer weitgehenden Umstrukturierung werden der Präsidentenapparat (Ukas Nr. 4974 vom 1.3.2017) und das Innenministerium unterzogen (Ukas Nr. 5005 vom 10.4.2017), wobei durch die genannten Rechtsakte zunächst nur die Ziel der Reform vorgegeben werden.

Bedeutung für die Außenpolitik kommt dem Ukaz Nr. 5046 vom 19.5.2017 zu, durch den auf der Grundlage eines bereits bestehend Zentrums für die Zusammenarbeit mit benachbarten Staaten auf kulturellem Gebiet ein entsprechendes Komitee beim Ministerkabinett eingerichtet.

Als wichtig für die Energiepolitik dürfte sich schließlich Ukaz Nr. 5059  vom 29.5.2017 erweisen, der den Abbau von Zahlungsrückständen für Energielieferungen zum Inhalt hat. Hier wird bei der Staatsanwaltschaft ein spezielles Büro für die zwangsweise Vollstreckung offener Forderungen für die Lieferung von Energie geschaffen.    

 

Fotoquelle: www.tourprom.ru

Zurück