Umsetzung des Regelwerkes Basel III

Recht Russland Wirtschaft

Die Zentralbank der RF veröffentlichte Empfehlungen an die Banken, dass diese ab Januar 2014 ihr Eigenkapital und die Liquidität auf der Website der Zentralbank offen legen sollen. Eine Pflicht ist dies indes nicht. Die Offenlegung soll allen Marktteilnehmer die Feststellung ermöglichen, ob das Eigenkapital und die Liquidität der Banken den Anforderungen des Regelwerkes Basel III entspricht. Zur Veröffentlichung der Angaben bedarf es einer schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung der Banken.

Rund 100 Banken erteilten bereits ihre Zustimmung. Dies entspricht 11 % aller Banken Russlands. Nach Einschätzung von Experten werden bald auch die anderen Banken den Empfehlungen der Zentralbank folgen, da die meisten von ihnen den Anforderungen von Basel III entsprechen.

Der Begriff Basel III bezeichnet ein Reformpaket des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, das die neuen Eigenkapitalregeln  für Banken beinhaltet.

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