Umsetzung des Gesetzes über die justizielle Immunität ausländischer Staaten

Recht Russland

Am 3. November 2015 hatte die Duma das Gesetz „über die Jurisdiktionsimmunitäten ausländischer Staaten und Vermögens ausländischer Staaten in der Russischen Föderation" verabschiedet. Mit Gesetz vom 29.12.2016 wurden nunmehr die entsprechenden Anpassungen in dem Zivilprozesskodex und dem Gesetz über die Zwangsvollstreckung jeweils in Form der Ergänzung von eigenen Abschnitten für den Fall der Beteiligung ausländischer Staaten vorgenommen.  

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