Ukraine: weitere Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung

Osteuropa Recht

I. Mit Gesetz vom 10.11.2015 hat das Parlament eine gesetzliche Grundlage für eine Behörde geschaffen, der Aufgabe die Ermittlung und Rückführung von Werten ist, die durch Korruptions- oder sonstige Straftaten erlangt wurden. Die Agentur ist dem Ministerkabinett unterstellt, dem Parlament berichtspflichtig und wird vom Präsidenten und dem Premierminister  und dem Parlament überwacht.

Gesetz Nr. 772-VIII über die Nationale Agentur zu Fragen der Aufklärung, Verfolgung von Verwaltung von Aktiva, die durch Korruptions- oder sonstige Straftaten erlangt wurden'

 

II. Am 12.November 2015 hat die Verchovna Rada das Gesetz über 'das staatliche Büro für Verbrechensaufklärung'  verabschiedet. Damit wurde eine besondere Behörde zur Verfolgung von Straftaten im Amt geschaffen.    

Die neue Behörde ist zuständig für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, die von Amtsträgern, Mitarbeitern der Antikorruptionsbehörden und Militärangehörigen begangen werden. Das Gesetz enthält besondere Vorschriften zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Mitarbeiter der Behörde vor, die allerdings im Gesetz nicht spezifiziert werden. Der Leiter der mit bis zu 1.500 Mitarbeitern besetzten Behörde wird vom Präsidenten auf Vorschlag der Premierministers ernannt. Die Kandidaten werden wiederum von einer speziellen Kommission ausgewählt, deren Mitglieder in gleichem Umfang vom Präsidenten, dem Premierminister und dem Parlament ernannt werden.

Gesetz Nr. 794-VIII vom 12.11.2015

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