Ukraine: Verfassungsgericht zur Einführung der Verpflichtung, einen NATO und EU-Beitritt anzustreben

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Das ukrainische Verfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22.11.2018 Nr. 3-w 2018 die geplante Festlegung  des Kurses der Ukraine auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union und der NATO in der Verfassung mit einer Mehrheit der Stimmen der Richter als verfassungskonform anerkannt.

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde von Präsident Poroshenko in die Verhovna Rada eingebracht. Für die Entscheidung zur Billigung des Entwurfs des Präsidenten zur Änderung der Verfassung hat die Mehrheit von 14 Verfassungsrichtern  gestimmt.

Zur Verfassungsänderung muss nun das Parlament für den Gesetzentwurf in der ersten Lesung mit einfacher Mehrheit und in der nächsten Sitzung, die voraussichtlich bereits 2019 stattfindet, mit einer Verfassungsmehrheit von 300 Stimmen abstimmen.

Die Parlamentarische Versammlung der NATO hat mehrmals die Mitgliedschaft der Ukraine in der Organisation befürwortet, unter anderem um "russischen Bedrohungen" in Osteuropa entgegenzuwirken.

Um der EU und der NATO beizutreten, muss die Ukraine eine Reihe wirtschaftlicher und politischer Reformen durchführen. Poroschenko sagte, dass dies bis 2030 geschehen wird. Bereits jetzt führt die Ukraine regelmäßig gemeinsame militärische Übungen mit der NATO durch. Russland widersetzt sich der Erweiterung des Bündnisses.

Abgedruckt wurden verscheidne dissenting opinions.

Beschluss des Verfassungsgerichts

Fotoquelle: www.wartime.org.ua

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