Ukraine: Verabschiedung des Gesetzes über die finanzielle Restrukturierung

Osteuropa Recht

Das geregelte Verfahren ist im Grundsatz dem Insolvenzplanverfahren der InsO vergleichbar, allerdings mit dem bedeutsamen Unterschied, dass die Gerichte außen vor gehalten werden. Das einzige staatliche Organ, dem eine Aufsichtsfunktion zugebilligt wird, ist der Einlagensicherungsfonds. Im Übrigen spielt sich das Verfahren weitgehend autonom ab und auch die Entscheidung von Streitverfahren wird einem im Rahmen ad hoc zu bildenden Schiedsgericht übertragen.   

Von Bedeutung ist die Restrukturierung über die Banken hinaus auch für die Staatsunternehmen. So findet sich in einem Interview mit dem stellvertretenden Leiter des IWF in Kiew, David Lipton, die Aussage, dass im Jahre 2015 die Verluste der 100 größten Staatsunternehmen sich auf mehr als 4,6 Mrd US $ beliefen.

Text: http://zakon3.rada.gov.ua/laws/show/1414-19

Interview mit David Lipton:  http://biz.nv.ua/publications/zamglavy-pravlenija-mvf-devid-lipton-o-tom-poluchit-li-ukrainskoe-pravitelstvo-tretij-transh-ot-mvf-148986.html

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