Ukraine: Reform der Prozessgesetzbücher

Osteuropa Recht

Mit Gesetz vom 3.10.2017 hat das ukrainische Parlament umfassende Änderungen in den Prozesskodices vorgenommen, der Zivilprozessordnung, der Wirtschaftsprozessordnung, der Verwaltungsprozessordnung und Strafprozessordnung.

Diese Änderungen waren u.a. notwendig, um den Übergang von vier Ebenen auf drei Ebenen des Justizsystems zu ermöglichen. Das einheitliche Oberste Gericht wurde Revisionsinstanz für Entscheidungen der ersten und Berufungsinstanz. Die mögliche Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf eine Nichtanwendung oder unrichtige Anwendung einer materiellen Rechtsnorm bzw. einer Verletzung einer prozessualen Rechtsnorm beruht.

Es wird auch das Anwaltsmonopol eingeführt, wonach die Vertretung der Parteien vor Gericht nur für Rechtsanwälte erlaubt (mit Ausnahme für arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit geringfügigem Streitwert).

Richter bekommen das Recht die Normen der Verfassung direkt anzuwenden, wenn sie Normen eines niederrangigen Gesetzes für verfassungswidrig halten.

Durch die Änderungen wurden viele Normen der Zivil-, Wirtschafts- und Verwaltungsprozessordnung vereinheitlicht, insbesondere bzgl. der prozessualen Fristen. Eingeführt wurde in allen drei Prozessordnungen die Obliegenheit, alle Angriffs- und Verteidigungsmittel noch bei der Vorbereitung zur mündlichen Verhandlung fristgemäß vorzubringen.

Außerdem sind u. a. Änderungen bei der Umsetzung der elektronischen Justiz, der Vereinfachung von Gerichtsverfahren (Einführung des vereinfachten Verfahrens sowie Mahnverfahrens) und der Einleitung von Mediationsverfahren (Mediation unter Beteiligung des Richters) vorgesehen.

Die Umsetzung der elektronischen Justiz sieht die Einführung eines einheitlichen gerichtlichen Informationssystems vor, die den Austausch von elektronischen Dokumenten zwischen den Gerichten und Parteien sowie die Videofixierung der Gerichtsverhandlung gewährleisten soll. Es soll auch ein einheitliches staatliches Register der Vollstreckungsdokumente eingerichtet werden.

Vorgesehen ist außerdem die Einführung der Verantwortung für den Missbrauch der Prozessrechte und des Instituts der Sicherheitsleistung des Klägers.

Im Strafprozess werden ab dem 15.3.2018 die maximalen vorgerichtlichen Ermittlungsfristen gelten, 6 Monate für Ermittlungen von Vergehen, 18 Monate für Ermittlungen der schwersten Verbrechen.

Die Änderungen traten am 15.12.2017 in Kraft.

Quellen:

Texte: http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/2147-19 und

http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/2147-19a

Fotoquelle: www.uralyans.ru

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