Ukraine: Neuwahlen des Parlaments am 26. Oktober

Osteuropa Politik

Der ukrainische Präsident hat am 25. August 2014 das Parlament, die Verchowna Rada, aufgelöst. Dabei berief er sich auf Art. 90 der Verfassung in der  Fassung vom Februar 2014, dem zu Folge der Präsident das Parlament auflösen kann, wenn es nicht binnen eines Monats zur Bildung einer Koalition der Fraktionen kommt oder nicht binnen 60 Tage nach dem Rücktritt der Regierung zur Bildung einer neuen Regierung. Die Koalitionsregierung Jazenjuk war am 24. Juli zerbrochen. Die Auflösung des vor zwei Jahren gewähtlen Parlaments begründete der Präsident mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer Lustration und dem Vorwurf, viele der Parlamentarier seien Sponsoren oder Unterstützer der Separatisten und hätten für diktatorische Gesetze gestimmt. Neuwahlen entsprächen dem Willen der Bevölkerung und seien ein Schlüsselelement für die Gespräche mit dem Donbass. Die Ratifizierung des Assoziaitonsabkommens mit der EU, die für September geplant ist, werde durch die Neuwahlen aber nicht in Frage gestellt.

Fotoquelle: www.zakarpattya.net.ua

Zurück