Ukraine: Neuregelung der Zwangsvollstreckung

Osteuropa Recht

Die Durchsetzung von Forderungen gehört nach Aussage von Anders Aslung zu den drei schwerwiegendsten Investitionshemmnissen in der Ukraine (Aslund Why invest in Ukraine, Kyiv Post Doing business in Ukraine, June 2016). Die beiden Gesetzen sollen hier Abhilfe schaffen.

Das Gesetz über die Zwangsvollstreckung regelt das Verfahren der Zwangsvollstreckung. Eine Unterscheidung zwischen Verwaltungsvollstreckung und der Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen wird dabei nicht vorgenommen. Ebenso erfasst das Gesetz die Vollstreckung von Schiedssprüchen, sofern sie für vollstreckbar erklärt wurden,  Interessant ist zudem, dass die notarielle Urkunde zu den Vollstreckungstiteln gehört. Betreffs die Vollstreckung von Entscheidungen ausländischer Gerichte verweist das Gesetz auf internationale Abkommen.        

Das zweite Gesetz regelt die organisatorischen Fragen der Zwangsvollstreckung. Geschaffen wird ein staatlicher Zwangsvollstreckungsdienst, der dem Justizministerium zugeordnet ist. Darüber hinaus wird in engen Grenzen die Vornahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Private für zulässig erklärt.      

Text:

Gesetz über die Zwangsvollstreckung http://zakon3.rada.gov.ua/laws/show/1404-19

Gesetz über die Orange und Personen der Zwangsvollstreckung  

http://zakon3.rada.gov.ua/laws/show/1403-19

Literatur:

http://dlf.ua/de/einfuhrung-privater-gerichtsvollzieher/

Fotoquelle: www.zn.ua

 

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