Ukraine: neues GmbH-Gesetz

Osteuropa Politik Recht Wirtschaft

Am 12.3.2018 hat der ukrainische Präsident Petr Poroschenko das neue Gesetz unterzeichnet, das die Tätigkeit von Gesellschaften mit beschränkter Haftung regelt.

Im Vergleich zum alten GmbH-Recht sieht das neue Gesetzt u.a. folgende Änderungen vor:

Satzung

Die Liste der zwingenden Satzungsbestandteile wurde auf drei Elemente verkürzt: Name, Leitungsorgane. Ein- und Austritt von Gesellschaftern. Bereits existierende Gesellschaften haben zwei Jahre lang Zeit, die Satzung an die neuen Bestimmungen anzupassen.

Gesellschaftskapital

Eine Norm des ZGB, die das Verbot der Einlageerbringung im Wege der Aufrechnung mit einer Forderung gegen die Gesellschaft vorsah, wurde aufgehoben.

Austritt aus der Gesellschaft

Beim Austritt eines Gesellschafters aus der Gesellschaft haben nun die anderen Gesellschafter ein Vorkaufsrecht im HInblick auf dessen Geschäftsanteils. Dem Dritten kann der Geschäftsanteil nur unter den Bedingungen verkauft werden, unter welchen dieser den Gesellschaftern angeboten wurde.  

Der Gesellschafter mit einer Beteiligung am Stammkapital von über 50 % darf aus der Gesellschaft nur mit der Zustimmung der anderen Gesellschafter austreten.

Dem ausgetretenen Gesellschafter ist der Marktwert seines Geschäftsanteils auf Grundlage einer unabhängigen Bewertung  auszuzahlen.

Nach der alten Gesetzeslage war es für den Austritt ausreichend,  einen entsprechenden Antrag in Schriftform einzureichen. Nach Ablauf einer Frist von drei Monaten erfolgte der Austritt automatisch. Dem ausgetretenen Gesellschafter war ein Teil der reinen Aktiva entsprechend seinem Geschäftsanteil am Stammkapital auszuzahlen.  

Geschäftsanteile der gestorbenen Gesellschafter, die nicht beerbt wurden

Nach der alten Rechtslage wurden Organe der Verwaltung arbeitsunfähig, falls ein Gesellschafter mit Beteiligung von über 50 % gestorben ist. Denn jede Entscheidung (z.B. Kapitalerhöhung, Kündigung des Geschäftsführers usw.) bedurfte einer Mehrheit von mindestens 50 % + 1. Nach dem neuen Gesetz können die Gesellschafter den gestorbenen Gesellschafter aus der Gesellschaft ausschließen, falls sich kein Erbe innerhalb von einem Jahr nach Ablauf der Frist für die Annahme der Erbschaft meldet.

Geschäftsführung

Das neue Gesetz schafft Beschränkungen bzgl. der Zahl der Gesellschafter ab, gibt den Gesellschaftern die Möglichkeit, gesellschaftsrechtliche Verträge untereinander zu schließen, reguliert detaillierter die Kapitalerhöhung. Das System der Organe der Gesellschaft kann flexibler gestaltet werden. Es können ein Aufsichtsrat sowie andere Organe gegründet werden. Die Gesellschaft kann auch eigene Regeln für die Gesellschafterversammlung, Abstimmung usw. einführen. Das Erfordners eines Quorums für Abstimmungen auf der Gesellschafterversammlung wurde abgeschafft.  

Quelle: http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/2275-19

Fotoquelle: www.zakarpattya.net.ua

Zurück