Ukraine: Neues Gesetz über öffentliche Ausschreibungen

Osteuropa Recht

Am 17.2.2016 hat der ukrainische Präsident Petr Poroschenko das neue Gesetz über öffentliche Ausschreibungen vom 25.12.2015 unterzeichnet.

Das Gesetz sieht die Führung eines elektronischen Ausschreibungssystems für alle staatlichen Beschaffungen von Waren und Dienstleistungen im Wert von über 200.000 Griwna bzw. umgerechnet ca.  6.700 Euro sowie von Arbeiten im Wert von über 1,5 Mio. Griwna bzw. umgerechnet ca. 50.000 Euro vorgesehen.

Das elektronische System soll innerhalb vom Jahr 2016 in 2 Etappen eingeführt werden: ab dem 1.4.2016 für zentrale Exekutivorgane, ab dem 1.8.2016 – für alle anderen Auftraggeber.

Das Gesetz soll der Stärkung des Wettbewerbs im Bereich staatlicher Ausschreibungen sowie der Senkung der Korruption dienen.

Das Gesetz tritt am 1.4.2016 in Kraft.

Fotoquelle: www.zn.ua

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