Ukraine: Neue Regelungen für den öffentlichen Dienst

Osteuropa Recht

Der ukrainische Präsident Peter Poroschenko hat das neue Gesetz über den öffentlichen Dienst vom 10.12.2015 unterzeichnet.

Das Gesetz regelt das Einstellungs- und Entlassungsverfahren sowie Anforderungen an Staatsbedienstete (politische Ämter wie z. B. Minister, Abgeordnete und deren Mitarbeiter ausgenommen).

Alle Staatsbedienstete werden auf 3 Kategorien aufgeteilt: Kategorie A „der höchste Korpus“, Kategorie B „Leiter der Struktureinheiten“ sowie Kategorie C „die anderen Staatsbediensteten“. In den Ministerien wird das Amter des Staatssekretärs eingeführt.

Die Einstellung aller Staatsbediensteten soll ausschließlich nach einer Ausschreibung erfolgen. Staatsbedienstete der Kategorie A sollen keiner Partei angehören dürfen. Sie werden außerdem ab dem 1.1.2018 eine der zwei offiziellen Sprachen des Europarates (Englisch oder Französisch) beherrschen müssen.   

Das Gesetz erlaubt die Finanzierung der Gehälter von Staatsbediensteten sowohl aus dem ukrainischen Staatshaushalt als auch aus Mitteln der Unterstützungsprogramme der Europäischen Union, anderer Staaten sowie internationaler Organisationen.

Das Gesetz tritt am 1.5.2016 in Kraft.

 

Fotoquelle: www.24smi.org

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