Ukraine: Gesetz über die Gebiete Lugansk und Donezk

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Am 20. Februar 2018 hat der ukrainische Präsident Petr Poroschenko das Gesetz „Über die Schwerpunkte der staatlichen Politik zur Gewährleistung der staatlichen Souveränität der Ukraine in den temporär besetzten Territorien der Gebiete Donezk und Luhansk“ unterzeichnet.

Das Gesetz regelt angesichts der anhaltenden Konfliktsituation die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Gebieten im Osten des Landes neu. In der Präambel zum Gesetz wird Russland als Konfliktpartei benannt. Die Handlungen Russlands in der Ostukraine werden als Aggression bezeichnet, die in Form der geheimen Intervention von russischen Streitkräften und anderen russischen militärischen Einheiten ins ukrainische Territorium erfolgte. Die Vertreter und Organe der beiden Volksrepubliken Donezk und Luhansk werden in der Präambel als Besatzungsbehörde bezeichnet, die unter russischer Kontrolle stehen.

In der Präambel wird auf das Recht der Ukraine zur Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta hingewiesen. Vorgesehen ist auch die Möglichkeit, vor ukrainischen Gerichten gegen Russland in Zusammenhang mit der Aggression im Donbas zu klagen.

Das Gesetz stärkt die Stellung des Präsidenten und der Sicherheitsorgane der Ukraine hinsichtlich der Konfliktsituation. Der Präsident kann die Liste der okkupierten Gebiete und Orte auf Grundlage einer vom Verteidigungsministerium vorgelegten Liste allein bestätigen. Er kann auch auf Vorschlag des Generalstabs den „Leiter der vereinten Kräfte“ (Streitkräfte, Nationalgarde, Nationale Polizei) ernennen, der die tatsächliche Führung des Militärs im Konfliktgebiet wahrnimmt. Der Stab der vereinten Kräfte ersetzt den Stab der „Antiterroristischen Operation“ (ATO), die offiziell in der Ostukraine unter Führung des ukrainischen Sicherheitsdienstes bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes durchgeführt wurde. Die ATO wird damit beendet, es beginnen „Maßnahmen zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit und Verteidigung, Eindämmung der russischen Militäraggression“, die Führung übernimmt das Militär.  

Befugnisse des Stabes der vereinten Kräfte werden allein vom Präsidenten definiert. Der Generalstab kann u.a. „dem Konfliktgebiet angrenzende Sicherheitszonen“ schaffen, in denen laut dem Gesetz die Sicherheitsorgane über umfassende Sonderbefugnisse verfügen, z.B. Einsatz von Waffen und Sondermitteln gegen Verbrecher, Verhaftung und Übergabe von Personen an die Polizei, Ausweiskontrolle, Inspektion von Personen, privaten Gegenständen und Kraftfahrzeugen, Betreten von privaten Häusern und Grundstücken sowie Institutionen und Unternehmen ohne Zustimmung der Eigentümer.

Fotoquelle: www.gosnovosti.com

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