Ukraine: Gesetz über das Verfassungsgericht verabschiedet

Osteuropa Politik Recht

Am 13.Juli 2017 hat das ukrainische Parlament das Gesetz über das Verfassungsgericht in einer neuen Fassung verabschiedet.

Das Verfassungsgericht besteht aus 18 Richtern. Aus diesen wird der Präsident des Verfassungsgerichts für drei Jahre gewählt. Die Richter werden vom ukrainischen Präsidenten, Parlament und Richterkongress der Ukraine für 9 Jahre gewählt (je 6 Richter). Die Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Das Gericht besteht aus der Großen Kammer, zwei Senaten und sechs Kollegien. Die Große Kammer, die aus allen Richtern besteht, entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsakten der Verhovna Rada, des ukrainischen Präsidenten, der Regierung und des Parlaments der Krim. Die Senate überprüfen ukrainische Gesetze. Die Kollegien entscheiden über Verfassungsbeschwerden der Bürger.

Mit dem Gesetz ist für Bürger die Möglichkeit eingeführt worden, Verfassungsbeschwerden zu erheben. Jeder Bürger kann ukrainische Gesetze bzgl. ihrer Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen, die in den endgültigen gerichtlichen Entscheidungen betreffend diesen Bürger angewandt wurden.

Die Besoldung des Verfassungsrichters entspricht der Besoldung des Richters des Obersten Gerichts der Ukraine (etwa 120.000 Griwna monatlich bzw. ca. 3.000 Euro).

 

Quellen:

Text: http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/2136-19

Fotoquelle: www.zakarpattya.net.ua

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