Ukraine: Beitritt zur EU und zur NATO in der Verfassung verankert
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Mit der Änderung der Verfassung vom 7.2.2019 hat die Ukraine die Mitgliedschaft in der Europäischen Union und in der NATO zum Staatsziel mit Verfassungsrang erhoben.
Quelle: Gesetz der Ukraine vom 7.2.2019
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Fotoquelle: www.wartime.org.ua