Überprüfung der Vollstreckung von Entscheidungen des EuGMR durch das russische Verfassungsgericht

Recht Russland

Mit Entscheidung 21-P/2015 vom 14.07.2015 hatte das Russische Verfassungsgericht vor dem Hintergrund des Yukos-Verfahrens vor EuGMR, in dem Russland zu einer Ersatzleistung von über 1 Mrd US-Dollar verurteilt wurde, dem Gesetzgeber die Möglichkeit zugestanden, ein Verfahren vorzusehen, in dem darüber entschieden wird, ob Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dann nicht der Vollstreckung in Russland unterliegen, wenn sie mit den grundlegenden Wertungen der russischen Verfassung nicht ein Einklang steht.

Mit Gesetz vom 14.12.2016 hat der Gesetzgeber nunmehr eine Ergänzung des Gesetzes 'über das Verfassungsgericht ' in Gestalt der Art. 104.1 ff beschlossen, durch die ein spezielles Verfahren zur Überprüfung der Vollstreckbarkeit von Entscheidungen internationaler Organisationen eingeführt wird. Das Gericht kann die Vollstreckbarkeit dann vereinen, wenn die Entscheidungen den Grundlagen des staatlichen Aufbaus der RF oder den in der Verfassung niedergelegten Grundrechten widerspricht.  

Rechtsdogmatisch ist eine solche Regelung im Einklang mit den Starts, die auch in westlichen Ländern vertreten werden. Auch dort gilt, dass Normen internationaler Verträge dem Rang nach unter dem nationalen Verfassungsrecht stehen. Allerdings gilt überwiegend das Prinzip der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des nationalen Rechts.

Zurück