System der Nachverfolgbarkeit von Importwaren 2021: neue Anforderungen

Russland Wirtschaft

Tatiana Volkova, Ilia Lokhanin, Rödl & Partner

Ab dem 1. Juli 2021 wird in Russland ein nationales System der Nachverfolgbarkeit von Waren (im Folgenden „System“) eingeführt, das einen einheitlichen Mechanismus der steuerlichen und zollrechtlichen Verwaltung in Bezug auf Importwaren darstellt, die nach Russland sowohl aus EAWU-Staaten als auch aus anderen Ländern eingeführt werden. Das System ist auf die Bildung eines redlichen Konkurrenzumfelds ausgerichtet, dient dazu, die Prozesse der Preisbildung beim Import von Waren und deren Verkehr in Russland transparent zu machen und somit die Möglichkeit des Verkehrs der illegalen Importprodukte in Russland auszuschließen. Tatsächlich kann im Rahmen des Systems der gesamte Weg der Ware vom Zeitpunkt des Übertritts der russischen Grenze bis zum Endkäufer (Verbraucher) nachverfolgt werden.

Vorab ist aufzuführen, dass das einzuführende System von einem anderen Mechanismus zum staatlichen Monitoring der Transaktionen mit verschiedenen Warenkategorien, und zwar dem System der digitalen Markierung „Tschestnij znak“ zu unterscheiden ist, das den Umsatz jeder Wareneinheit im Einzelnen kontrolliert und die Aufbringung des speziellen Digitalcodes DataMatrix direkt auf die Ware oder auf ihre Verpackung mithilfe spezieller Ausrüstung vorsieht.

Als Systemadministrator fungiert der Föderale Steuerdienst Russlands. Die Teilenehmer (Subjekte) sind die Zollbehörde, Unternehmen (Einzelunternehmer), sowie die Betreiber des Systems des elektronischen Dokumentenumlaufs. Dabei werden der Föderale Steuerdienst und die Zollbehörde die im System enthaltenen Informationen zur Kontrolle der Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Entrichtung von Steuern und sonstigen Abgaben verwenden.

Um sicherzustellen, dass das System funktioniert, treten ab dem 1. Juli 2021 Änderungen ins Steuergesetzbuch der Russischen Föderation in Kraft, und zwar: geändertes Formblatt der Faktura-Rechnung im Zusammenhang mit der Hinzufügung der Angaben der nachverfolgten Waren; Feststellung der zusätzlichen Pflichten für Unternehmen zur Vorlage der Berichte über Transaktionen mit nachzuverfolgenden Waren (Berichte) und Dokumente, die Angaben zur Nachverfolgbarkeit enthalten (Benachrichtigungen), bei der Steuerbehörde.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, einen Komplex von Regierungserlässen zu verabschieden, der die Fragen des Austauschs von Informationen und Abschlüssen im Rahmen des Funktionierens des Systems regelt.

In der Anfangsphase werden nicht alle Importwaren nachverfolgt, sondern eine begrenzte Liste ihrer Gruppen, bestätigt durch die Regierung der Russischen Föderation gemäß TN WED (bzw. OKPD2). Gemäß dem Entwurf des Regierungserlasses ist geplant, ab dem 1. Juli 2021 folgende Warengruppen ins System einzunehmen:

  • Kühlschränke und sonstige Kühl- und Gefrieranlagensätze;
  • Ladefahrzeuge;
  • Planierraupen, Flachbagger, Planiergeräte, Baggerschaufeln, Bagger, Wurfschaufellader, Stampfmaschinen und Walzen;
  • Waschmaschinen;
  • Monitore und Projektoren;
  • gewerbliche Transportfahrzeuge;
  • Kinderwagen;
  • Kindersitze für Autos.

Diese Liste wird mit der Zeit ausgeweitet, es werden Waren aufgenommen, die den durch die Regierung der Russischen Föderation zu bestätigenden Wahlvoraussetzungen entsprechen.

Der Regulierung der Funktion des Systems ist der durch das Finanzministerium ausgearbeitete Entwurf des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation „Über die Bestätigung des Verfahrens des Funktionierens des nationalen Systems der Nachverfolgbarkeit der Waren“ gewidmet. Das Dokument hat die Etappe der öffentlichen Besprechung durchlaufen und befindet sich derzeit in der Etappe der Vorbereitung der Stellungnahme über die Bewertung der regulatorischen Auswirkungen.

Gemäß den neuen Vorschriften beginnt die Nachverfolgung der Ware ab dem Zeitpunkt der Überquerung der Zollgrenze der Russischen Föderation. Der Warenpartie in der Liste der Regierung wird eine Registrierungsnummer (RNWP) zugeteilt. In Bezug auf die aus der EAWU eingeführten Produkte wird eine solche RNWP durch den Föderalen Steuerdienst in Beantwortung der durch die Gesellschaft (oder durch den Einzelunternehmer) eingereichte Benachrichtigung über die Einfuhr solcher Waren in die Russische Föderation zugeteilt. In Bezug auf Waren, die aus Staaten importiert werden, die nicht der EAWU angehören, wird die RNWP durch den Steuerzahler selbst auf Grundlage der Registrierungsnummer der Zollerklärung und der laufenden Nummer der Ware daraus erstellt.

Die RNWP wird die Ware in Form der obligatorischen Angabe in der Faktura-Rechnung (im universellen Übergabedokument), in den speziellen Berichten zu nachverfolgten Waren bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Nachverfolgung der Ware verfolgen (Übergabe in die Produktion/ Verarbeitung, Vernichtung/ Entsorgung/Abschreibung nach Inventurergebnissen, Verkauf/ unentgeltliche Übergabe an eine natürliche Person (Endverbraucher), Ausfuhr (Export, Re-Export). Dabei ist die Nachverfolgung nach der Beendigung wiederaufzunehmen, falls die Ware durch die natürliche Person zurückgegeben wurde, nach Ergebnissen der Inventur wieder aufgefunden wurde oder nicht verarbeitete Restbestände der Produktion darstellt. Innerhalb des Zeitraums, in dem die Ware den Status der „Nachverfolgbarkeit“ hat, müssen Unternehmen zusammen mit den Umsatzsteuerabschlüssen den speziellen Bericht über Transaktionen mit solchen Waren quartalsweise beim Föderalen Steuerdienst einreichen.

Innerhalb der Übergangsetappe ist vorgesehen, dass die Unternehmen eine Inventur durchführen, um festzustellen, ob sie Warenpartien im Lager haben, die der Nachverfolgung unterliegen, denen vor dem anschließenden Verkehr der Waren eine RNWP zuzuteilen ist. Eine Ausnahme ist nur für die Fälle vorgesehen, in denen geplant ist, diese Waren innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Aufnahme in die Liste der Regierung zu verkaufen/ unentgeltlich an natürliche Personen zu übergeben. Die RNWP für die Waren, die sich in Restbeständen im Lager befinden, wird durch den Föderalen Steuerdienst auf Grundlage der durch das Unternehmen beim Föderalen Steuerdienst einzureichenden Benachrichtigung über die Restbestände erteilt.

Der gesamte durch das nationale System der Nachverfolgbarkeit der Waren vorgeschriebene Dokumentendurchlauf erfolgt durch die Teilnehmer nur in elektronischer Form, gemäß streng vorgeschriebenen Formblättern, mit Verwendung der verstärkten qualifizierten elektronischen Unterschrift. Die Entwürfe der Formblätter der Dokumente sind im Schreiben Nr. ЕА-4-15/5042@ des Föderalen Steuerdienstes vom 14.4.2021 zu finden. Der elektronische Dokumentendurchlauf soll die geplante hohe Geschwindigkeit des Informationsaustauschs sicherstellen — höchstens fünf Arbeitstage, und in einigen Fällen nicht später als am nächsten Arbeits- oder sogar Kalendertag ab dem Datum der Transaktion.

Um die Anforderungen des Systems zu erfüllen, folgendes vorab erfüllt werden muss:

  • Sicherstellung eines Systems des elektronischen Dokumentendurchlaufs, der Verarbeitung und Übergabe der Angaben in Bezug auf die nachverfolgten Waren, unabhängig davon, ob geplant ist, die nachzuverfolgenden Waren zu verkaufen oder solche Waren zu kaufen (darunter für eigene Zwecke), sowie ob das betroffene Unternehmen ein Umsatzsteuerzahler ist oder nicht;
  • Sicherstellung der Möglichkeit der Aufbewahrung (für mindestens 10 Jahre) von allen im elektronischen Dokumentendurchlauf gesendeten und erhaltenen:

             - Berichten zu Transaktionen mit nachzuverfolgenden Waren

             - Dokumenten, die Angaben zur Nachverfolgbarkeit enthalten (Benachrichtigungen)

             - technologischen elektronischen Dokumenten mit verstärkten qualifizierten elektronischen Unterschriften

             - qualifizierten Zertifikaten für Unterschriftsprüfschlüssel;

  • Ausarbeitung eines internen Kontrollsystems zur Prüfung der Anwesenheit und Richtigkeit der Angaben der nachverfolgten Waren (RNWP, Anzahl, Maßeinheit) in allen Dokumenten und Berichten zu Transaktionen mit nachverfolgten Waren.

Zu erwähnen ist, dass das einheitliche streng formalisierte Herangehen an die Funktion des Systems die Schaffung einer glaubwürdigen und vollständigen zentralisierten Informationsquelle (Datenbank) vorsieht, in der sämtliche Informationen zu Bewegungen der nachverfolgten Ware in Russland gesammelt werden, ähnlich wie die in Russland erfolgreich funktionierenden Datenbanken zu Umsatzsteuer, Kassentransaktionen, markierten Waren und in sonstigen Bereichen. Die Bewegungen der Ware, das Verfahren ihrer Preisbildung, einschließlich der Rentabilitätskennzahlen werden für die Geschäftswelt sowie die Kontrollbehörden absolut transparent sein. Die Ressource des Systems wird auf der offiziellen Web-Seite des Föderalen Steuerdienstes platziert, zu dem alle Teilnehmer des Umsatzes mit nachverfolgten Waren ein Zugangsrecht haben werden.

Fotoquelle: www.expressimport.ru

Zurück