Streit um die Nawalnyj Petition zur Korruptionsbekämpfung

Recht Russland

Das von der „Stiftung zur Bekämpifung der Korruption“ von Alexej Navalnyj eingeleitete  Verfahren mit dem  Ziel, einen Gesetzentwurf  „über die Strafbarkeit wegen gesetzwidriger Bereicherung von Amtspersonen und anderen Personen, die Erklärung zu ihren Einkommen und Ausgaben vorzulegen haben“  im Wege der Petition in die Duma einzubringen, hat ein nicht unbeträchtliches Echo erfahren

Für die Petition haben insgesamt über 100.000 Bürger auf der Website „Russische gesellschaftliche Initiative“ abgestimmt. Damit wurde die erste Hürde des Verfahrens genommen, denn Initiativen mit über 100.000 Mitzeichnern können nach einer Prüfung durch Expertenarbeitsgruppen in die Staatsduma als Gesetzentwürfe eingebracht werden.

Die Autoren der Petition haben vorgeschlagen, in Russland Art. 20 der UNO-Konvention gegen Korruption einzuführen und das Strafgesetzbuch mit einem neuen Tatbestand „Gesetzwidrige Bereicherung (Erhebliche Erhöhung von Aktiva eines öffentlichen Amtsperson, die ihr gesetzliches Einkommen übersteigt und die sie nicht plausibel begründen kann)“.

Die nach den Verfahrensregeln notwendige Sellungnahme liegt nunmehr vor. Vertreter des Innen- und Justizministeriums sowie des Präsidialamtes, die eine Expertenarbeitsgruppe für die Prüfung dieser Petition bildeten, haben erklärt, dass die Gesetzinitiative den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzte.

Der Vorsitzende des Rates beim russischen Präsidenten für die Entwicklung der Zivilgesellschaft, Michail Fedotov ist der Meinung, dass der vorgeschlagene Tatbestand die Tür für politische Massenrepressalien (wie in Jahren 1937-1938) eröffne.

Nach Meinung der Experten gibt es im russischen Recht bereits ausreichend Mechanismen für die Bekämpfung von Korruption. Das Problem liege jedoch daran, dass diese sehr oft nicht genutzt werden.

Fotoquelle: www.pro-goroda.ru

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