Strafrechtliche Haftung für vorsätzliche Insolvenz einer Gesellschaft wird verschärft

Recht Russland

Maria Kirilova, Rödl & Partner

In der Staatsduma wurde der Gesetzentwurf über die Verschärfung der Haftung für eine vorsätzliche Insolvenz einer juristischen Person in der ersten Lesung angenommen.

Die durch die Regierung vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch RF sind auf die Verschärfung der Haftung des Insolvenzverwalters bzw. des Vorsitzenden der Liquidationskommission (des Liquidators) ausgerichtet, was durch die hohe Bedeutung des Status dieser Personen in Insolvenzsachen bedingt ist. Durch diesen Status werden weitreichende Befugnisse gewährt. Außerdem wird im Gesetzentwurf vorgeschlagen, verschärfte Haftungsmaßnahmen für rechtswidrige Handlungen bei Insolvenz und vorsätzlichen Bankrott, die durch eine den Schuldner kontrollierende Person oder ihre Leiter oder unter Missbrauch der Dienststellung vorgenommen wurden, festzulegen. Gemäß den Änderungen ist eine Befreiung von der strafrechtlichen Belangung der Personen, welche die Feststellung der Endbegünstigten des Schuldners unterstützt haben, in bestimmten Fällen zulässig.

Es wird erwartet, dass die Verabschiedung des Gesetzentwurfes die Effektivität der Bekämpfung der Straftaten im Insolvenzbereich  erhöht und tatsächliche Begünstigte der strafbaren Geschäftstätigkeit feststellt, was im Endeffekt zur Erhöhung der Effektivität der Erstattung der Verluste an Gläubiger führt.

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