Strafe für unrechtmäßige Insolvenz verschärft

Recht Russland

Marija Kirilowa, Rödl & Partner Russland

Seit 12. Juli 2021 gelten Änderungen in den Artikeln 195 und 196 Strafgesetzbuch der Russischen Föderation, die die Belangung für eine vorsätzliche Insolvenz unter Missbrauch der Position und für unrechtmäßige Handlungen im Zuge einer Insolvenz betreffen. Die Sanktionen für diese Vergehen wurden verschärft: für unrechtmäßige Handlungen im Zuge einer Insolvenz drohen dem Schuldigen, wenn diese Handlungen erstmalig begangen wurden, ein Bußgeld in Höhe von 500.000 bis 1.000.000 Rubel oder Freiheitsentzug für bis zu drei Jahren; falls diese Vergehen unter Missbrauch der Position begangen wurden, drohen Bußgelder von bis zu 2.000.000 Rubel oder Freiheitsentzug für bis zu vier Jahre. Diese Norm gilt auch für Insolvenzverwalter und Vorsitzende von Liquidationskommissionen, was durch die Bedeutung von deren Status und den Umfang ihrer Befugnisse in Insolvenzverfahren bedingt ist.
Von einer Gruppe von Personen auf Basis vorheriger Absprachen begangene unrechtmäßige Handlungen im Zuge einer Insolvenz führen zu einem Bußgeld von bis zu 2.000.000 Rubel oder Freiheitsentzug für bis zu fünf Jahre; wird die berufliche Position missbraucht, droht ein Bußgeld von 3.000.000 bis 5.000.000 Rubel oder Freiheitsentzug für bis zu sieben Jahre samt Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000.000 Rubel einschließlich eines Verbots zur Bekleidung bestimmter Positionen für bis zu drei Jahre.
Zur Feststellung der Endbegünstigten in Fällen vorsätzlicher Insolvenz legt das Strafgesetzbuch fest, dass eine Person, die erstmalig ein durch Artikel 195 und 196 Strafgesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehenes Verbrechen begeht, von der strafrechtlichen Belangung befreit wird, wenn diese Person die Feststellung und/oder Aufklärung des Verbrechens aktiv unterstützt hat, freiwillig Angaben zu Personen gemacht hat, die vom illegalen oder unredlichen Verhalten des Schuldners profitiert, Informationen über Vermögen (Einkünfte) solcher Personen vorlegt, deren Umfang die reale Erstattung des durch das Verbrechen verursachten Schadens ermöglicht- unter der Bedingung, dass die Handlungen des Schuldigen keine anderen Straftatbestände erfüllen

Quelle: Föderales Gesetz Nr. 241-FZ „Über die Einbringung von Änderungen in die Artikel 195 und 196 Strafgesetzbuch der Russischen Föderation und Artikel 31 Strafprozessordnung der Russischen Föderation“ vom 1. Juli 2021

Fötoquelle: www.pro-goroda.ru

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