Steuerbefreiung für sanktionierte Personen
Mit Gesetz Nr. 58-FZ vom 3.4.2017 sind in den Steuerkodex der RF Änderungen eingetragen worden, wonach Personen die Steuerbefreiung in Russland beantragen können, falls sie sowohl in Russland als auch im Ausland unbeschränkt steuerpflichtig sind und sich unter ausländischen Sanktionen befinden.
Die Personen sollen nur beweisen, dass sie im Ausland im entsprechenden Zeitraum Steuer gezahlt haben, und bei der zuständigen russischen Steuerbehörde einen Antrag auf Steuerbefreiung einreichen.
Im Falle der Steuerbefreiung werden in Russland die ausländischen Einkünfte dieser Personen nicht besteuert. Besteuert bleiben jedoch ihre Einkünfte von inländischen Quellen und zwar nicht mit dem normalen Steuersatz i.H.v. 13 %, sondern mit dem Steuersatz für beschränkt steuerpflichtige i.H.v. 30 %.
Für Personen, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Russland sind, gilt noch eine Besonderheit. Gemäß dem Steuerkodex der RF müssen sie nicht den russischen Steuerbehörden Beteiligungen an kontrollierten ausländischen Gesellschaften anmelden (näher dazu hier).
Die Bestimmungen des Gesetzes gelten rückwirkend seit dem 1.1.2014.
Nach Begründung der Gesetzgeber sehen die EU- und USA-Sanktionsliste (wegen der Ukraine-Krise) Einreiseverbote für ca. 150 russische Bürger vor. Sie müssen daher in Russland bleiben, obwohl sie Geschäfte im Ausland haben. Wenn sie sich über 183 Tage im Inland aufhalten, werden sie in Russland unbeschränkt steuerpflichtig. Diese Personen können jedoch auch im Ausland unter Umständen unbeschränkt steuerpflichtig werden, wenn dort z.B. der Schwerpunkt ihrer Lebensinteressen liegt. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die Verhandlungen mit den ausländischen Finanzbehörden sei wegen der Krise zwischen dem Westen und Russland erschwert.
Das Gesetz (in der Bevölkerung auch „Timchenko-Gesetz“ genannt) betrifft aktuell nur einzelne Personen aus den Sanktionslisten wie z.B. Gennadi Timchenko und Boris Rotenberg. Die beiden schwerreichen Unternehmer gehören zum nächsten Kreis von Wladimir Putin. Rotenberg hat jedoch bereits erklärt, dass er steuerpflichtig in Russland bleibe. Ob Timchenko die Steuerbefreiung beantragen wird, ist ungewiss.
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