Stellungnahme des Obersten Gerichts zu dem Gesetzesentwurf bzgl. der Enteignung ausländischen Vermögens
Das Oberste Gericht hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes „über den Schadensersatz wegen der Verletzung des Rechts auf Gerichtsverfahren in angemessener Frist“, der die Enteignung ausländischen Vermögens vorsieht, scharf kritisiert.
Der Entwurf ist in der Duma am 8.10.2014 bereits in der 1. Lesung angenommen worden. Nach dem Entwurf sollen vor allem russische Staatsbürger eine Erstattung erhalten, deren Vermögen im Ausland von ausländischen Gerichten rechtswidrig beschlagnahmt wurde. Rechtswidrig soll die Gerichtsentscheidung sein, wenn nach russischem Recht in der Sache ein russisches Gericht zuständig ist. Die Ausgaben der Staatskasse sollen aus dem ausländischen Eigentum erstattet werden, das sich in Russland befindet. Vollstreckt werden soll in das Eigentum des Staates, dessen Gericht die rechtswidrige Entscheidung erlassen hat. Der Gesetzentwurf sieht die Konfiskation auch für völkerrechtlich geschütztes Vermögen vor.
In der Stellungnahme weist das Oberste Gericht insbesondere auf folgendes auf:
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Es ist unzulässig, Risiken einzelner Bürger, gegen die im Ausland Gerichtsentscheidungen erlassen werden, auf alle Steuerpflichtige zu übertragen. Diese Bürger würden unbegründete Vorteile erhalten. Die anderen würden dadurch, dass sie fremde Vermögensverluste zu tragen haben würden, in ihren Grundrechten verletzt.
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Russische Gerichte sind nicht berechtigt, über Klagen gegen ausländische Staaten (wie z.B. über die Erstattung der Ausgaben der russischen Staatskasse aus dem ausländischen Eigentum) ohne Einverständnis dieser Staaten zu entscheiden sowie das völkerrechtlich geschützte Vermögen zu konfiszieren. Denn internationales Recht ist gemäß Art. 15 der russischen Verfassung ein Teil des russischen Rechtssystems.
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Das Gesetz „über den Schadensersatz wegen der Verletzung des Rechts auf Gerichtsverfahren in angemessener Frist“, das geändert werden soll, umfasst ausschließlich den Schutz russischer Bürger wegen der Rechtsverletzung durch russische Gerichte und Behörden. Die Beziehungen zwischen den Staaten regelt das internationale Recht. Die Durchführung von Gerichtsverfahren bzgl. vermögensrechtlicher Streitigkeiten zwischen zwei Staaten auf Grundlage der Gesetzgebung eines der beiden Staaten widerspricht den Grundsätzen des internationalen Rechts.
Krtisch Gegenüber dem Gesetzesentwurf äußerten sich zudem Mitglieder des russischen Föderationsrates und der Minister für Wirtschaftsentwicklung Alexej Uljukaev. Nach Informationen der russischen Presse wurde die 2.Lesung des Gesetzes auf unbestimmte Zeit verschoben. Nicht ausgeschlossen ist, dass die 1. Lesung vor allem einen Propagandaeffekt haben sollte.
Quelle: www.kommersant.ru