Staatsanwaltschaft untersucht Tochter einer US-Gesellschaft wegen des Vorwurfs, Mitarbeiter zur Beachtung der Sanktionsvorschriften im privaten Rechtsverkehr angehalten zu haben

Recht Russland

Die Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation hat auf Anträge der Staatsduma-Abgeordneten sowie aufgrund von Informationen in der Presse wegen der angeblichen Nötigung von Mitarbeitern durch die Geschäftsführung zur Einhaltung der antirussischen Sanktionen  eine Prüfung der offenen Aktiengesellschaft "Veropharm" angeordnet.

Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass Veropharm eine Tochtergesellschaft des amerikanischen Unternehmens Abbott Laboratories LLC ist, das 98,3 % Aktien von Veropharm hält. Im Dezember 2014 hat Veropharm von ihrer amerikanischen Muttergesellschaft  eine Reihe von Dokumenten erhalten, die unter anderem Anweisungen an Mitarbeiter zur Einhaltung der antirussischen Sanktionen enthalten. Die Dokumente wurden den Mitarbeitern von Veropharm bekanntgegeben.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilt weiter mit: Aufgrund dessen, dass die in den Anweisungen gesetzten Beschränkungen den Föderalen Gesetzen der Russischen Föderation widersprechen sowie ihre Umsetzung  zu diskriminierenden Bedingungen im Bereich der Arbeitsbeziehungen im Unternehmen führen könnten, hat der zuständige Staatsanwalt am 4. Februar 2015 den Geschäftsführer von Veropharm vor Gesetzesverletzungen gewarnt.

Außerdem hat die Staatsanwaltschaft die Prüfungsunterlagen dem Föderalen Antimonopoldienst übergeben zum Zwecke der Einleitung eines Verfahrens wegen Verletzung von Kartellrechtsvorschriften.

Über den Inhalt der Anweisungen hat die Staatsanwaltschaft keine detaillierten Informationen mitgeteilt. Nach Angaben des Staatsduma-Abgeordneten Oleg Paholkov wurde den Veropharm-Mitarbeitern verboten, mit  russischen Unternehmen, gegen die die westlichen Sanktionen erhoben wurden, in jeder Form zusammenarbeiten.  So dürften angeblich die Mitarbeiter u.a. kein Konto bei der Sberbank, VTB-Bank und den anderen eröffnen sowie bei Tankstellen von Rosneft und Lukoil tanken. Bei einem Verstoß gegen das Verbot soll den Mitarbeitern mit einer Geldbuße oder gar  Kündigung gedroht worden sein. Des Weiteren sollten alle Verträge mit Geschäftspartnern überprüft werden, um festzustellen, ob sich darunter die sanktionierten Unternehmen  befinden. Über das Ergebnis der Prüfung sollte die Muttergesellschaft informiert werden. Außerdem sollten neue Verträge eine Klausel enthalten, wonach der Geschäftspartner bestätigen muss, nicht auf der Sanktionsliste zu stehen. Die Klausel sollte auch eine Kündigung des Vertrages wegen der Erhebung von Sanktionen gegen den Geschäftspartner vorsehen.

Quelle: http://genproc.gov.ru/smi/news/archive/news-634110

Fotoquelle: www.pravo.fso.gov.ru

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