Sperrung von Zahlungen an ausländische IT-Unternehmen ohne Niederlassungen in Russland

Russland Wirtschaft

Ilia Lokhanin, Rödl & Partner Moskau

Im Rahmen der Erfüllung des Gesetzes über die Lokalisierungspflicht ausländischer IT-Unternehmen (Föderales Gesetz Nr. 236-FZ vom 1. Juli 2021) hat das russische Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Medien einen Entwurf des Erlasses der Regierung vorbereitet, der die Sperrung von Geldüberweisungen an Unternehmen vorsieht, die gegen die neuen Anforderungen verstoßen. Zu diesem Zweck kann der Föderale Aufsichtsdienst im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation Roskomnadsor mit der Führung von zwei schwarzen Listen beauftragt werden. In die erste Liste werden die IT-Unternehmen selbst, die das Gesetz nicht erfüllt haben, aufgenommen. In Bezug auf diese werden Banken verpflichtet, beliebige Arten von Geldüberweisungen zu sperren – ansonsten werden Angaben zur festgestellten Tatsache der Geldüberweisung direkt an die Zentralbank der Russischen Föderation versendet.

Die zweite Liste wird ausländische Anbieter von Zahlungsleistungen, die keine Banken sind und Zahlungen und Überweisungen zu Gunsten der Unternehmen aus der ersten Liste annehmen, umfassen. In dieses Register werden Leistungsanbieter bei wiederholtem Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen aufgenommen.

Die auf den schwarzen Listen stehenden Unternehmen können von diesen entweder auf dem Gerichtsweg oder nach der Benachrichtigung von Roskomnadsor über die Erfüllung der Pflicht durch das Unternehmen ausgeschlossen werden.

Register werden allgemein zugänglich sein, mit Ausnahme von darin enthaltenen Personaldaten.

Fotoquelle: www.digital.gov.ru

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