Sondergremien für die Auswahl der Richter des Obersten Gerichts gebildet - ehemalige Richter des Obersten Arbitragegerichts spielen keine Rolle mehr

Recht Russland

Anfang März 2014 wurden ein besonderes Auswahlkollegium sowie eine besondere Prüfungskommission von Richtern gebildet, deren Aufgabe es ist, die ersten Richter des neuen gemeinsamen Obersten Gerichts Russlands auszuwählen. Das entsprechende Gesetz über das Auswahlverfahren der beiden Sondergremien hat Präsident Putin am 6.02.2014 unterzeichnet.

Das Auswahlkollegium, das die Auswahl der Richter aus den vorhandenen Kandidaten (einschließlich der Richter des alten Obersten Gerichts und des Obersten Arbitragegerichts) vornehmen soll, besteht aus 26 Mitgliedern. Die parallel hierzu bestehende Prüfungskommission ist für die Prüfung der Qualifikation der Kandidaten zuständig, die noch keinen Richterstatus besitzen. Die Prüfungskommission besteht aus 11 Prüfern.

Das Auswahlkollegium wird gebildet aus 24 Richtern, die von den acht Föderationskreisen der Russischen Föderation gewählt werden (die Föderationskreise sind Vereinigung der föderalen Gebiete, die mit den Ländern in Deutschland vergleichbar sind; insofern stehen die Föderationskreise noch über den Ländern). Ferner entsendet der Präsident der Russischen Föderation sowie die föderale Kammer für Öffentlichkeitsarbeit einen Vertreter in das Auswahlkollegium.

In die Prüfungskommission werden acht Mitglieder entsandt, die von den Föderationskreisen  bestimmt werden; weitere drei Prüfer in der Prüfungskommission werden von der Assoziation der Juristen Russlands delegiert. Von diesen drei Prüfern sind zwei ehemalige Richter der Arbitragegerichte, womit die Vertretung der Interesse der Arbitragegerichte gewährleistet werden soll. Ein gerechter Ausgleich ist allerdings bei dem vorhandenen Verhältnis kaum möglich.

Das Auswahlkollegium und die Prüfungskommission haben 170 Richter für das neu entstehende Oberste Gericht, das zukünftig seinen Sitz in St. Petersburg haben wird, auszuwählen. Es wird erwartet, dass nur eine Hälfte der alten Richter des Obersten Gerichts und des Obersten Arbitragegerichts neu gewählt werden. Viele (vor allem Richter des Obersten Arbitragegerichts) sind bereits von ihrem Amt zurückgetreten. Sie waren mit der Unterordnung des Arbitragegerichts nicht einverstanden. Die anderen dürfen wegen der Überschreitung der maximalen Altersgrenze nicht mehr das Amt ausüben.

Nach der Wahl von allen 170 Richter werden die Sondergremien aufgelöst. Für die Wahl wird wieder nur der ordentliche Richterwahlausschuss zuständig.  

Im Ergebnis werden die Vertreter des früheren Obersten Arbitragegerichts kaum mehr eine Rolle spielen.

Fotoquelle: www.m24.ru

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