SMS-Ladung zum Gerichtstermin

Recht Russland

Das Oberste Ordentliche Gericht der RF hat mit Beschluss vom 25.12.2013 das neue Reglement verabschiedet, wonach die Ladung der Parteien im Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren per SMS möglich wird. Gemäß diesem Reglement gelten die Parteien als ordnungsgemäß geladen ab Zugang der SMS-Mitteilung des Gerichts. Es bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Parteien. Die SMS-Ladung ist nicht möglich, wenn die Übersendung von Unterlagen erforderlich ist. In diesem Fall wird die Partei schriftlich geladen. Im Zweifel kann nach diesem Reglement der Zugang der SMS bewiesen werden durch die elektronische Lesebestätigung, soweit sich diese ausdrucken lässt.

Quelle: Anordnung des Obersten Gerichts Nr. 257 vom 25.12.2013

Fotoquelle: www.pravorub.ru

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