Schirmbürgschaft für die Kredite für kleine und mittelständische Unternehmen

Russland Wirtschaft

Maria Kirilova, Rödl & Partner Moskau

Im Rahmen des nationalen Projekts zur Unterstützung von Unternehmen hat die russische Regierung ein neues Instrument der finanziellen Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) ausgearbeitet: die „Schirmbürgschaft“, die für die Kredite kleiner und mittelständischer Unternehmen bei Einhaltung einiger Bedingungen gewährt wird. Diese Bürgschaft wird Kredite für diejenigen zugänglich machen, denen sie vorher z.B. wegen fehlender Pfandgegenstände  verweigert wurden, und kann bis zu 50 Prozent des Kreditbetrags absichern (für Prioritätsbereiche wird diese Sicherung 85 Prozent erreichen). Eine weitere wichtige Neuerung besteht darin, dass die Bürgschaftsprovision nicht durch den Unternehmer, sondern durch die Bank bezahlt wird.

Obwohl das Projekt durch die KMU-Körperschaft (Aktiengesellschaft „Föderale Körperschaft für Entwicklung kleiner und mittelständischer Unternehmen“) finanziert wird, muss die Bürgschaft bei einer der Banken (Bank Otkrytije, PSB, RNKB, Sberbank, VTB oder MSP Bank) beantragt werden. Es ist geplant, dass in der Zukunft auch andere Banken die „Schirmbürgschaften“ werden gewähren können. Die KMU-Körperschaft wird das Projekt kontrollieren und prüfen, welche Unterlagen die Banken von den Unternehmern verlangen, zu welchen Zinssätzen und zu welchen Fristen die Kredite gewährt werden.

Gemäß den Regeln der Zusammenarbeit der Banken mit der KMU-Körperschaft müssen die Kreditnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die „Schirmbürgschaft“ zu erhalten. Zum Beispiel müssen sie im Einheitlichen Register kleiner und mittelständischer Unternehmen eingetragen sein, sich nicht im Verfahren der Reorganisation (außer Verschmelzung durch Aufnahme), Liquidation, Insolvenz oder Einstellung der Tätigkeit befinden und keine ausstehende überfällige Zahlungen aus Geldverbindlichkeiten gegenüber der Bank haben usw.

Der Kredit wird für nicht mehr als 15 Jahre gewährt und ist zweckgebunden (Tätigkeitsentwicklung, Ergänzung des Umlaufvermögens,  Refinanzierung eines anderen Kredits usw.).  Außerdem wird für die Partnerbanken ein obligatorischer Anteil der durch die „Schirmbürgschaft“ gesicherten Investitionskredite festgelegt: nicht weniger als 20 Prozent. Die Bedingungen, zu denen die KMU-Subjekte das Geld erhalten werden, werden zurzeit ausgearbeitet, es ist jedoch schon bekannt, dass Unternehmen mit geringem Risiko den Zinssatz um 1-2 Prozent werden reduzieren können. Die Kreditnehmer mit mittlerem Risiko werden das Fremdkapital durch die Bürgschaft erhöhen und das verpfändete Vermögen entlasten können.

Auf der Webseite der KMU-Körperschaft wurden bereits Verfahren und Regeln der Gewährung von „Schirmbürgschaften“ und die entsprechenden Formblätter veröffentlicht.

Die Testphase des Projekts wird bis zum Ende dieses Jahres dauern.

Quelle: http://government.ru/news/43256/ , https://corpmsp.ru/finansovaya-podderzhka/zontichnyy-mekhanizm-predostavleniya-poruchitelstv/

Fotoquelle: www.zerkalo21.uz

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