Russland unterzeichnet Übereinkommen über die Anerkennung ausländischer Urteile

Recht Russland

Yuri Cherkasov, Rödl & Partner, Russland

Der russische Justizminister Konstantin Tschujtscheiko unterzeichnete am 17.11.2021 das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in zivil- und handelsrechtlichen Sachen, das im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht verabschiedet wurde.

Konstantin Tschujtscheiko erläuterte, dass das Übereinkommen deutliche und transparente Regeln für die grenzüberschreitende Anerkennung von Urteilen ausländischer Gerichte festlegt. Das heißt im Klartext, dass die Beschlüsse russischer Gerichte in bestimmten Sachen im Ausland vollstreckt werden können und ausländische Vollstreckungsbescheide ebenfalls in Russland gelten werden. Somit wird es einfacher sein, eine Schuld vom ausländischen Partner beizutreiben. Es ist anzumerken, dass das Oberste Gericht Russlands vor kurzem gesondert erläuterte, dass die russischen Gerichte verpflichtet sind, Klagen gegen ausländische Unternehmen anzunehmen, die ihre Produkte gezielt russischen Staatsangehörigen anbieten.

Das Übereinkommen ermöglicht es seinerseits natürlichen Personen und kleinen und mittelständischen Unternehmen, ihre Rechte in ausländischen Gerichtsbarkeiten effektiver zu schützen und u.a. die Vollstreckung der Urteile russischer Gerichte im Ausland zu verlangen.

Der Justizminister betonte die besondere Wichtigkeit dieses Dokuments und wies darauf hin, dass das Übereinkommen die Einhaltung der völkerrechtlichen Standards der Rechtspflege durch die verschiedene Staaten fördert.

Fotoquelle: www.telegra.ph

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